17.
Nov 2020

Der Abgasskandal macht nicht vor der Oberklasse Halt

Wer viel Geld in sein Auto investiert, erwartet dafür auch Qualität. Ein Versprechen, das deutsche Fahrzeughersteller lange erfüllen konnten. Doch der Abgasskandal macht auch vor der Oberklasse keinen Halt: Zahlreiche vermeintlich hochwertige Fahrzeuge wurden illegal manipuliert und haben dadurch enorm an Wert verloren. Den betroffenen Fahrzeughaltern steht jedoch Schadensersatz zu. 

Dieselskandal: Oberklasse-Fahrzeuge von Porsche, Audi und Volkswagen betroffen 

Allein innerhalb des Volkswagen-Konzerns sind Modelle wie der Audi A8, der Porsche Macan S sowie der VW Touareg von illegalen Manipulationen betroffen. Die Fahrzeuge enthalten Abschalteinrichtungen. Dadurch halten sie die geltenden Umweltrichtlinien nur auf dem Prüfstand ein.  

Im Normalbetrieb stoßen die PKW jedoch teilweise mehr als das Zehnfache der zulässigen Schadstoffmengen aus. Deutschlandweit kam es deshalb zu unzähligen Rückrufen. Zudem haben die betroffenen Autos enorm an Wert verloren, denn der Markt für manipulierte PKW ist logischerweise nicht sehr groß. 

 

Schummelmotor EA 897: Von Audi entwickelt, im gesamten VW-Konzern verbaut 

Die manipulierten Oberklasse-PKW aus dem Volkswagenkonzern enthalten 3.0lDieselmotoren der Bezeichnung EA 897. Dieser Motor wurde seit 2010 in zahlreichen leistungsstarken Fahrzeugen aus der VW-Gruppe verbaut. Entwickelt wurde der Motor von Audi. Die VW-Tochter gilt in Fachkreisen ohnehin als Miterfinder der Abschalteinrichtungen. Entwickler des Ingolstädter Autobauers sollen manipulierte Motoren für den gesamten Volkswagen-Konzern konzipiert, hergestellt und ausgeliefert haben. 

 

Verbraucheranwalt rät Haltern zur Durchsetzung von Schadensersatz 

“Wer sich ein Fahrzeug wie den Porsche Cayenne oder den Audi A8 kauft, erwartet einen leistungsstarken, funktionierenden Motor. Tatsächlich haben zahlreiche PKW-Halter jedoch ein Auto mit einem illegal manipulierten Motor erhalten. Durch den Skandal haben die Oberklasse-Fahrzeuge extrem an Wert verloren. Aufgrund der hohen Anschaffungspreise beträgt der Schaden nicht selten mehrere Zehntausend Euro”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei für das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal verantwortlich ist. Er ergänzt: 

“Wir raten betroffenen Haltern dazu, sich unbedingt juristisch gegen diesen Betrug zu wehren. Selbst Hersteller wie Porsche oder Audi kommen nämlich nicht von sich aus auf ihre Kunden zu und entschädigen diese für den Wertverlust. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten allen betroffenen Haltern von manipulierten Fahrzeugen, rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten. Mit jedem gefahrenen Kilometer sinkt nämlich der Entschädigungsanspruch betroffener Halter. Gern stehen wir diesbezüglich für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung. 

 

Auch Mercedes-Benz-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen 

Neben den Automobilherstellern aus dem Volkswagen-Konzern haben aber auch zahlreiche andere Autobauer ihre Fahrzeuge illegal manipuliert – so auch Mercedes-Benz. Der Stuttgarter Autobauer musste deshalb bereits Hunderttausende PKW zurückrufen. Bei den manipulierten Dieselmotoren von Mercedes-Benz handelt es sich um die Typen OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut – darunter auch in hochpreisigen Modellen wie der E-, G-, S-Klasse und dem Mercedes-Benz ML. 

 

Rechtssicherheit durch BGH-Urteil    

Im Mai 2020 sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Betroffene Halter haben nun die Gewissheit, dass sie ihre manipulierten PKW an den jeweiligen Hersteller zurückgeben können und dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen erhalten. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die Kläger in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von dem Schadensersatz abziehen lassen.  

Auf das verbraucherfreundliche Urteil werden sich in Zukunft sämtliche deutschen Amt-, Landes- und Oberlandesgerichte beziehen. Zwar gilt es bislang nur für Volkswagen-Modelle mit dem EA189-Motor, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche Hersteller von illegal manipulierten Dieselfahrzeugen übertragen. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal   

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.    

   

So setzen sich die Entschädigung zusammen   

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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