26.
Jan 2024

Der verlängerte Tesla-Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen

Wer unzufrieden mit seinem Tesla ist, wird über die erneuten Preisreduzierungen des US-Herstellers nicht gerade erfreut sein. Diese sorgen nämlich auch dafür, dass ein möglicher Verkauf des eigenen Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger rentabel ist. Zehntausende deutsche Tesla-Besitzer haben jedoch die Möglichkeit, ihr Auto an Tesla zurückzugeben, um den vollständigen Kaufpreis zurückzubekommen. Dies ist durch den verlängerten Widerruf des jeweiligen Kaufvertrages ohne Angabe von Gründen möglich.

Deshalb ist der verlängerte Tesla-Widerruf möglich

Normalerweise beträgt die Widerrufsfrist für einen privaten PKW-Kaufvertrag 14 Tage. Tesla hat jedoch in der eigenen Widerrufsbelehrung bis Mitte April 2023 keine Telefonnummer integriert. Dadurch wurde Tesla-Besitzern faktisch der mündliche Widerruf verwehrt, obwohl Tesla-Kaufverträge auch über das Telefon abgeschlossen werden können. Dieser Formfehler führt dazu, dass sich die Widerrufsfrist für entsprechende Kaufverträge um ein Jahr verlängert.

Ob der Kaufvertrag letztlich widerrufen wird, weil der jeweilige Tesla-Besitzer mit dem eigenen Fahrzeug unzufrieden ist oder sich einfach nur ein anderes Auto zulegen möchte, spielt dabei keine Rolle. Gründe für den Widerruf müssen nämlich nicht angegeben werden, da das Widerrufsrecht Verbrauchern unabhängig davon die Möglichkeit gibt, die rechtliche Bindung an eine Willenserklärung bzw. eine Vertragsunterschrift aufzuheben.

 

Wer von dem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen kann und wer nicht

Allerdings gibt es trotzdem Einschränkungen, wenn es darum geht, wer von dem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Dies ist nämlich nur Tesla-Besitzern, die ihr Fahrzeug für private Zwecke gekauft haben, möglich. Das liegt daran, dass das gesetzliche Widerrufsrecht ausschließlich für Verbraucherverträge gilt. Wer seinen Tesla also als Firmenwagen erworben hat, kann nicht von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren.

Eine weitere Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf ist, dass die Fahrzeug-Übergabe nicht länger als ein Jahr und 14 Tage zurückliegt. Entscheidend für den Widerruf ist nämlich der Tag der Übergabe und nicht der Tag des Vertragsabschlusses. Zudem muss für geleaste und finanzierte Tesla-Fahrzeuge individuell geprüft werden, ob der verlängerte Widerruf im Einzelfall möglich ist.

 

Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an

Damit der jeweilige Widerruf gegenüber Tesla wirksam ist, muss dieser zunächst schriftlich (zum Beispiel via E-Mail, Post oder Tesla-App) an den Elektroauto-Hersteller übermitteln und das betroffene Fahrzeug anschließend innerhalb von 14 Tagen bei einem Servicecenter inkl. Zubehör und Fahrzeugpapieren zur Rückgabe angeboten werden. Sofern Tesla diesen Widerruf nicht akzeptiert, müssen juristische Schritte eingeleitet werden. Spätestens an dieser Stelle ist es notwendig, eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu kontaktieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer zudem in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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