02.
Nov 2020

Deutsche Umwelthilfe erhält Akteneinsicht im Abgasskandal

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhält im Rahmen des Abgasskandals Akteneinsicht in den Schriftverkehr zwischen dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Volkswagen. Das beschloss das Oberverwaltungsgericht Schleswig aktuell im Rahmen eines rechtskräftigen Urteils. Der Automobilhersteller und die Behörde standen zwischen Mitte September und Mitte Oktober 2015 im regen Austausch, bis das KBA am 15. Oktober 2015 insgesamt rund 2,5 Millionen manipulierte VW-Fahrzeuge in Deutschland zurückrief.  

 

Verkehrsministerium schickte 600 geschwärzte Seiten an die Deutsche Umwelthilfe 

Das Verkehrsministerium, das dem KBA übergeordnet ist, verweigerte der DUH 2016 zunächst den Einblick in diesen Schriftverkehr. Etwas später schickte das Bundesministerium eine Akte mit 600 Seiten an das KBA, die nahezu komplett geschwärzt waren. Diese Schwärzung von wichtigen Informationen war unrechtmäßig, wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig nun im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entschied.  

 

“Das Verkehrsministerium und VW haben Informationen bewusst der Öffentlichkeit vorenthalten, um Volkswagen zu schützen”, vermutet Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er ergänzt: “Durch die frühzeitige Akteneinsicht hätten Verbraucher in Deutschland sicher viel schneller Rechtssicherheit erhalten. Wir von der Kanzlei Goldenstein sind uns sicher, dass der Betrug von VW in diesen Akten genau dokumentiert wurde. Es gibt keinen Grund, wieso sich VW und das KBA sonst so um die Geheimhaltung der Akten bemüht haben. 

Am Ende hat VW durch diesen Verschleierungspakt mit dem KBA extrem viel Geld gespart. Sicherlich hätten sich noch viel mehr betroffene Verbraucher gegen diesen Betrug gewehrt, wenn sie frühzeitig über den genauen Tathergang und die Rechtslage in der Sache Bescheid gewusst hätten. Der Vergleich, den VW in diesem Frühjahr mit mehr als 200.000 Klägern aus der sogenannten Musterfeststellungsklage schließ, wäre sicherlich auch nicht auf die gleiche Art zustande gekommen. Schließlich erhielten die Kläger deutlich weniger Geld, als ihnen eigentlich zustünde. 

Nun ist es wichtig, dass der Abgasskandal endlich vollständig aufgeklärt wird. Auch mehr als fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals gibt es nämlich noch immer eine Menge Fragezeichen. Den Haltern von manipulierten Fahrzeugen raten wir unbedingt dazu, sich rechtlich beraten zu lassen. Das gilt für PKW-Besitzer von nahezu sämtlichen Fahrzeugherstellern. Wir von der Kanzlei Goldenstein stehen diesbezüglich gern für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung.”  

 

BGH-Urteil sorgt für Rechtssicherheit   

Für die Halter manipulierter VW-Fahrzeuge herrscht erst seit diesem Jahr Rechtssicherheit. Am 25. Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW an VW zurückgeben können und dafür Schadensersatz erhalten. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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