25.
Mrz 2021

Deutsche Verbraucher wehren sich noch immer gegen den Dieselskandal

Im Jahr 2015 gelangten die ersten Informationen über den VW-Dieselskandal an die Öffentlichkeit. Mittlerweile ist klar, dass nahezu sämtliche Fahrzeughersteller ihre Automobile illegal manipuliert haben. Doch auch heute sind noch einige Fragen in der Sache offen und noch immer setzen sich Zehntausende deutsche Verbraucher gegen diesen Wirtschaftsbetrug zur Wehr.

Abgasskandal: Das sind die Folgen für Verbraucher

Der Abgasskandal hat nämlich weitreichende Folgen für die betroffenen Fahrzeugkäufer, die über die verursachten Umweltschäden hinausgehen. So ist die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen seit dem Bekanntwerden des Skandals massiv eingebrochen.

Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben dadurch extrem an Wert verloren, da sie unter anderem einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt sind. In einigen deutschen Städten wurden zudem sogar Fahrverbotszonen für einige Diesel-Fahrzeuge eingerichtet.

Mehrere Millionen manipulierte Fahrzeuge in Deutschland

Allein in Deutschland sind weit mehr als drei Millionen Fahrzeuge von Herstellern wie Audi, VW, Porsche und Daimler vom Abgasskandal betroffen. Seit letztem Jahr ist zudem bekannt, dass sogar unzählige Wohnmobile mit manipulierten Fiat-Motoren in Deutschland zugelassen wurden.

Die betroffenen Fahrzeughalter können Schadensersatzansprüche gegenüber den Herstellern der manipulierten Motoren geltend machen. Allein im Rahmen des VW-Dieselskandals haben mehr als 300.000 Verbraucher ihre Rechte erfolgreich durchgesetzt. Sie genießen dank eines Grundsatzurteils, das von der Kanzlei Goldenstein erwirkt wurde, Rechtssicherheit.

Verbraucherfreundliche Dieselskandal-Grundsatzurteile

So entschieden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Mai 2020, dass die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieses Urteil gilt bislang nur für Halter von VW-Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche Fahrzeuge übertragen, die vom Abgasskandal betroffen sind.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte Verbrauchern diesbezüglich im Dezember 2020 den Rücken. Die obersten Richter der Europäischen Union entschieden nämlich, dass sämtliche Abschalteinrichtungen in Automobilen als illegal zu werten sind, wenn diese zu einer unterschiedlichen Abgasreinigung zwischen Zulassungstest und Normalbetrieb führen.

Nun müssen die nationalen Gerichte die verwendeten Abschalteinrichtungen von Daimler, Fiat und Co. Im nächsten Schritt auf dieses Kriterium hin prüfen. Es ist davon auszugehen, dass die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen in der Sache noch in diesem Jahr folgen werden. Insgesamt wird es wohl aber noch Jahre dauern, bis der volle Umfang des Dieselskandals juristisch aufgearbeitet wurde.

Vorsicht vor Verjährungsfrist

Betroffene Fahrzeughalter sollten sich dennoch keine Zeit mit der Durchsetzung ihrer Rechte lassen. In Deutschland gilt bei dem Tatbestand der sittenwidrigen Handlung nämlich eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Partei. Das bedeutet im Klartext, dass Fahrzeughalter, die beispielsweise im Jahr 2018 von der Manipulation ihres Fahrzeuges erfahren haben, ihre Rechte im Abgasskandal nur noch bis zum 31.12.2021 vollständig durchsetzen können.

Gleichzeitig lässt sich nicht immer eindeutig definieren, ab wann ein Verbraucher Kenntnis über die Manipulationen seines Fahrzeugs erlangt hat. Juristisch ist es nicht auszuschließen, dass die allgemeine Berichterstattung in den Medien ausreicht, um diesen Zeitpunkt zu definieren.

Restschadensersatzansprüche bestehen auch nach Eintritt der Verjährung

Wichtig zu wissen ist jedoch auch, dass die Schadensersatzansprüche selbst im Falle einer eingetretenen Verjährung nicht vollständig erlöschen. In diesem Fall bestehen nämlich Restschadensersatzansprüche und diese verjähren erst zehn Jahre nach dem Bekanntwerden eines Betruges.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass die betrogenen Autokäufer für die Bereicherung der Fahrzeughersteller durch den Abgasskandal entschädigt werden. Das bedeutet konkret, dass die verantwortlichen Autobauer den Käufern von manipulierten Fahrzeugen die Summe erstatten müssen, die sie durch den Betrug eingenommen haben.

Dies bestätigten die Oberlandesgerichte Oldenburg und Stuttgart bereits. Nun muss lediglich beziffert werden, wie hoch diese Entschädigung genau ausfallen. Rechtsexperten gehen davon aus, dass betroffene Halter auf diesem Weg etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises erhalten können.

Verbraucheranwalt: Klagen ist ohne finanzielles Risiko möglich

“Wir von der Kanzlei Goldenstein raten den Haltern von manipulierten Fahrzeugen, ihre Rechte möglichst schnell durchzusetzen. Für unsere Mandanten haben wir Möglichkeiten geschaffen, die eine Klage ohne finanzielles Risiko ermöglichen. So arbeiten wir unter anderem mit sämtlichen namhaften Rechtsschutzversicherern zusammen, die die Abgasskandal-Klagen vollständig decken.

Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers setzen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten eines Dieselskandal-Prozesses und bezieht dafür lediglich im Erfolgsfall eine vorab definierte, geringe Provision. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. In dem Fall setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf diesem Weg lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen.

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