06.
Apr 2023

Deutscher Richterbund erwartet neue Diesel-Klagewelle

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen im März enorm gestärkt. In Luxemburg wurde nämlich entschieden, dass diese selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den verantwortlichen Fahrzeughersteller Anspruch auf Schadensersatz haben. Dadurch sind entsprechende Schadensersatzklagen so erfolgsversprechend wie nie zuvor. Deutschlands größter Berufsverband von Richtern und Staatsanwälten, der Deutsche Richterbund (DRB), rechnet deshalb mit einer Klagewelle.

Hunderttausende Dieselfahrer haben Rechtsansprüche noch nicht durchgesetzt

Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland geht DRB-Bundes­geschäftsführer Sven Rebehn davon aus, dass die Zivilgerichte in Deutschland nun an ihre Belastungsgrenze geraten werden. Das hat damit zu tun, dass allein hierzulande noch immer Hunderttausende Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen ihre Rechtsansprüche in der Sache bislang noch nicht durchgesetzt haben.

Dank des EuGH-Urteils wird es für betroffene Verbraucher deutlich einfacher als bislang, ihre Ansprüche in der Sache geltend zu machen und Entschädigungen zu erhalten. Künftig muss dafür nämlich im Prinzip nur noch nachgewiesen werden, dass das jeweilige Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Vor dem EuGH-Urteil hätte beispielsweise auch bewiesen werden müssen, dass die Entwicklung dieser Abschalteinrichtung von Führungskräften des jeweiligen Autobauers angeordnet wurde.

Bereits am 8. Mai wird der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zum Abgasskandal erläutern, wie Deutschlands oberste Zivilrichter das EuGH-Urteil bewerten. Prozessbeobachter sehen keine andere Möglichkeit als eine verbraucherfreundliche Entscheidung durch den BGH. Spätestens dann wird es wohl zu erneut zu Zehntausenden Schadensersatzklagen kommen, wie es der DRB prognostiziert.

Betroffene Verbraucher sollten sich schnellstmöglich über bestehende Ansprüche informieren

Für die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen ergibt es deshalb mit Blick auf eine drohende Überlastung der deutschen Gerichte Sinn, sich bereits jetzt über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache zu informieren. Dadurch können betroffene PKW-Halter ihre bestehenden Schadensersatzansprüche bei Bedarf nämlich möglichst schnell geltend machen.

Je eher sich Verbraucher gegen die negativen Folgen des Abgasskandals – zum Beispiel Wertverluste und mögliche Folgeschäden – zur Wehr setzen, umso eher können sich die deutschen Gerichte auch mit ihren Verfahren befassen. Zudem ist es gut möglich, dass die verantwortlichen Autohersteller sich bei einer eindeutigen Rechtslage vermehrt auf außergerichtliche Einigungen einlassen und Verbraucher nach und nach entschädigen, um Prozesskosten zu sparen.

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Wegen des Abgasskandals besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das eigene Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: