19.
Jun 2023

Neues Diesel-Urteil: Deutsches Gericht spricht Österreicher Schadensersatz zu

Erneut spricht ein deutsches Gericht einem Österreicher Schadensersatz zu. Im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte haben die Richter am Landgericht Braunschweig dem Besitzer eines illegal manipulierten VW Golf rund 13.400 Euro (inkl. Verzugszinsen) für die Rückgabe des Fahrzeugs zugesprochen. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt würde der Golf, der bereits vor mehr als 11 Jahren für knapp 20.000 Euro als Neuwagen gekauft wurde, deutlich weniger einbringen.

Dieselgate: Deshalb können Österreicher auch in Deutschland rechtlich aktiv werden

Dass es überhaupt möglich ist, dass Österreicher ihre Rechte im Abgasskandal in Deutschland durchsetzen, hängt mit EU-Recht zusammen. Innerhalb der Europäischen Union können Verbraucher bestehende Rechtsansprüche nämlich am eigenen Wohnort oder dem Gerichtsstand der beklagten Partei durchsetzen. Letzterer befindet sich bei deutschen Automobilfirmen wie Volkswagen, Audi, Mercedes-Benz, Porsche oder Opel in Deutschland.

Ihre Rechtsansprüche können Österreicher zudem auch in Deutschland nach österreichischem Recht durchsetzen. Das kann deshalb Sinn ergeben, weil beispielsweise die Verjährungsfrist in Österreich 30 Jahre beträgt. Das ist in Deutschland nicht der Fall. Während also viele deutsche Besitzer bestehende Ansprüche im Abgasskandal nicht mehr bzw. nicht mehr vollständig durchsetzen können, weil diese bereits verjährt sind, gilt dies für Österreicher nicht.

Hunderttausende Kläger konnten Diesel-Ansprüche in Deutschland durchsetzen

Österreicher wiederum profitieren in Deutschland davon, dass es bereits unzählige Grundsatzurteile im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gab, die überwiegend verbraucherfreundlich ausfielen. Während in Österreich bislang lediglich feststeht, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben, können die deutschen Richter auch komplexe Einzelfälle im Normalfall gut bewerten.

Nicht zuletzt deshalb wurden in Deutschland auch bereits deutlich mehr Abgasskandal-Fälle erfolgreich abgeschlossen als in Österreich. Dies trifft sowohl auf die absolute Zahl der Klagen als auch auf den prozentualen Anteil der laufenden und beendeten Klagen zu. So wurde in Deutschland bereits Hunderttausenden Fahrzeughaltern Schadensersatz wegen des Abgasskandals zugesprochen. In Österreich trifft dies hingegen nur auf wenige Konsumenten zu.

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. So übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Anwalts- und Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser streckt namensgetreu sämtliche Prozesskosten vor und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher zudem die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: