15.
Jan 2021

Die Folgen von Software-Updates

Im Zuge des Dieselskandals wurden weltweit mehrere Millionen Fahrzeuge mit Software-Updates ausgestattet. Diese sollten die Abgasreinigung der betroffenen PKW wieder normalisieren. Ein Software-Update ist jedoch kein harmloser Eingriff und hat nicht selten mehr negative als positive Folgen. 

Software-Update: Das sind mögliche Folgen für die Fahrzeuge 

So klagten zahlreiche Fahrzeughalter im Anschluss an die Installation eines Software-Updates über Motorstörungen sowie einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Vor allem Besitzer von hochmotorisierten Autos beschwerten sich zudem regelmäßig über eine verminderte Leistung ihres Fahrzeugs.  Oft treten Folgeschäden zudem erst nach mehreren Monaten oder Jahren auf. 

Die verantwortlichen Autohersteller führen Reparaturen nach einem Software-Update allerdings nur dann kostenfrei durch, wenn der Besitzer den Zusammenhang zwischen Schaden und Update direkt beweisen kann. Das ist in der Praxis jedoch kaum machbar. 

 

Muss ich ein Software-Update durchführen lassen? 

Der Durchführung eines Software-Updates sollten Autobesitzer nur zustimmen, wenn sie dazu in Form eines offiziellen Rückrufs ihres Fahrzeugs verpflichtet wurden. In diesem Fall würde eine Verweigerung des Updates nämlich zu dem Entzug der Straßenzulassung führen. Das betroffene Fahrzeug dürfte also nicht länger auf europäischen Straßen geführt werden. 

Teilweise richten sich Autohersteller wie VW und Daimler aber auch schon bevor es einen offiziellen Rückruf gibt an die Halter manipulierter Fahrzeuge, um ihre Autos upzudaten.  Die Vermutung liegt natürlich nahe, dass die Hersteller den Abgasskandal dadurch verheimlichen wollen.  

Ist ein Fahrzeug nämlich bereits vor einem offiziellen Rückruf upgedatet, muss der Besitzer nicht mehr über diesen Rückruf informiert werden. Heißt: Der Autohersteller hat die volle Kontrolle und kann so möglicherweise auch Schadensersatzforderungen verhindern. Daher locken die Hersteller ihre Kunden sogar teilweise mit Werkstattgutscheinen, damit diese der Durchführung eines freiwilligen Software-Updates zustimmen. 

BGH befasst sich mit der Zulässigkeit von Software-Updates

Tatsächlich normalisieren viele Software-Updates die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge zudem gar nicht korrekt. Das ARD-Fernsehmagazin Kontraste deckte beispielsweise bereits im Jahr 2019 auf, dass die Abgaseinrichtung bei upgedateten VW-Diesel-Fahrzeugen nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad korrekt funktionieren.  

Dieses sogenannte Thermofenster hat zur Folge, dass die PKW bei vor allem bei niedrigen Temperaturen teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen als vor dem Update. Für betroffene Fahrzeughalter heißt das, dass ihre Fahrzeuge die geltenden Umweltregularien trotz des Updates nicht erfüllen. Auch bei anderen Herstellern wurden ähnliche Entwicklungen festgestellt. 

VW muss sich deshalb bereits im Februar vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantworten. Die obersten Richter Deutschlands sollen in dem Verfahren feststellen, ob das Software-Update von VW rechtlich ebenfalls unzulässig ist.  

 

Diese Folgen hat eine Verurteilung von VW 

“Sollten die Richter am Bundesgerichtshof das Software-Update von VW als illegal bewerten, müsste der Wolfsburger Konzern sämtliche betroffenen Fahrzeuge einmal mehr zurückrufen. Allein in Deutschland würde dies rund 2,5 Millionen PKW betreffen. Die Besitzer dieser Autos hätten zudem die Möglichkeit, Schadensersatz in der Sache durchzusetzen. Eine Verurteilung würde den VW-Abgasskandal von vorn beginnen lassen”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Die Rechtsansprüche im Abgasskandal bestehen auch, wenn ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung bereits durchgeführt wurde. 

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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