28.
Apr 2021

Die Kriterien für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung

Nahezu jeder Fahrzeughersteller hat Abschalteinrichtungen verbaut, die die Abgasreinigung der eigenen Automobile negativ beeinflussen. Das bedeutet, dass die betroffenen PKW den Abgasausstoß in bestimmten Situationen gezielt reduzieren oder enorm hochfahren. Oftmals wird die Verwendung von Abschalteinrichtungen mit dem Motorenschutz gerechtfertigt. Tatsächlich werden Abschalteinrichtungen aber meist nur genutzt, um Zulassungstests erfolgreich zu meistern, ohne die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien tatsächlich zu erfüllen.

Arten und Zulassungskriterien von Abschalteinrichtungen

Insgesamt gibt es viele unterschiedliche Formen von Abschalteinrichtungen. Teilweise arbeiten die Einrichtungen relativ komplex und verändern die Abgasreinigung beispielsweise auf Basis sogenannter Aktivierungsparameter wie der Motordrehzahl oder der Umgebungsluftdruck. Einige Abschalteinrichtungen wiederum stimmen den Schadstoffausstoß auf Basis der Außentemperatur ab oder schalten die Abgasreinigung ganz plump nach einer bestimmten Anzahl von Minuten einfach komplett aus.

Dass diese Abschalteinrichtungen allesamt illegal sind, ist spätestens seit Dezember 2020 klar. Zu diesem Zeitpunkt definierten die Richter am Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kriterien für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung im Rahmen eines lang erwarteten Dieselskandal-Urteils. Demnach ist jede Abschalteinrichtung illegal, die zu einer unterschiedlichen Abgasreinigung zwischen Prüfstand und Normalbetrieb führt. Heißt: Erfüllt ein Fahrzeug die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nur während des Zulassungstest und nicht unter Normalbedingungen, ist das unzulässig.

Die Ausnahmen für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung

Eine Ausnahme stellen Abschalteinrichtungen dar, ohne die die betroffenen Fahrzeuge unmittelbare Beschädigungen erleiden würden. Das bedeutet, dass die Verwendung einer Abschalteinrichtung legal ist, wenn der Motor ansonsten beispielsweise unmittelbar beeinträchtigt oder die Lenkung des Fahrzeugs eine Gefahr darstellen würde.

Bislang ist jedoch keine Abschalteinrichtung bekannt, die diese Kriterien erfüllt. Stattdessen schützen die aktuell verwendeten Einrichtungen höchstens vor dem Verschleiß oder der Verschmutzung des jeweiligen Motors. Ein solches Verhalten ist jedoch per Definition illegal.

Gerichte müssen Abschalteinrichtungen einzeln bewerten: Beste Aussichten auf Schadensersatz

Nun müssen die nationalen Gerichte die verschiedenen Abschalteinrichtungen der unterschiedlichen Hersteller nach und nach individuell bewerten. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Abschalteinrichtungen von VW, Audi, Daimler, Fiat und anderen Hersteller in den kommenden Monaten allesamt als illegal bewertet werden und betroffene Fahrzeughersteller Schadensersatzansprüche geltend machen können.

In Deutschland gab es diesbezüglich bereits im vergangenen Jahr eine erste Grundsatzentscheidung: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied damals im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die von VW verwendete Abschalteinrichtung in Diesel-Motoren des Typs EA 189 illegal sei. Diese Entscheidung lässt sich grundsätzlich auch auf andere manipulierte Motoren übertragen.

VW setzte bei den betroffenen Fahrzeugen eine Abschalteinrichtung ein, die Prüfsituationen erkannte, weil sich das Lenkrad bei der Fahrt nicht bewegte. In diesem Moment schalteten die Fahrzeuge in einen umweltfreundlichen Modus. Wurde das Lenkrad bewegt, stießen die PKW hingegen unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Verbraucheranwalt rät betroffenen Haltern dazu, sich juristisch zu wehren

Die von VW verwendete Abschalteinrichtung wurde 2015 erstmals in den USA aufgedeckt. Der Dieselskandal hatte jedoch auch für deutsche Kunden negative Konsequenzen, denn ihre Fahrzeuge verloren durch den Skandal unter anderem enorm an Wert. Betroffene Fahrzeughalter haben daher die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen.

“Wir von Goldenstein Rechtsanwälte raten den Haltern von Dieselskandal-Autos dazu, ihre Rechtsansprüche in der Sache unbedingt durchzusetzen. Die Manipulation von Fahrzeugen ist kein Kavaliersdelikt und kann im schlimmsten Fall sogar zur Zwangsstilllegung des PKW führen”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei, die unter anderem für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem BGH verantwortlich ist. Er ergänzt:

“Betroffene Halter hätten ihre Fahrzeuge sicher nicht gekauft, wenn sie von dem Betrug gewusst hätten, müssen nun aber mit enormen Wertverlusten und Fahrzeugmängeln leben. Das ist inakzeptabel. Gern beraten wir entsprechende PKW-Halter daher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.“

Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen

Die Besitzer von Dieselskandal-Autos haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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