15.
Mrz 2020

Die Rolle der Robert Bosch GmbH im VW-Abgasskandal

Die Robert Bosch GmbH ist maßgeblich in den Abgasskandal des Wolfsburger Autokonzerns VW verwickelt. Das unterstreicht nicht zuletzt die Strafzahlung in Höhe von 90 Millionen Euro, die dem Konzern im Mai letzten Jahres von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft auferlegt wurde. Welche Rolle das weltweit renommierte deutsche Unternehmen innerhalb des Skandals genau einnimmt und wie sich das auf die Rechte betroffener Autobesitzer auswirkt, erklären wir nachfolgend:

Vom Zulieferer zum Mittäter

1886 gegründet hat sich die Robert Bosch GmbH zu einem der umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland entwickelt. Neben der Herstellung von Gebrauchsgütern und Industrie- sowie Gebäudetechnik avancierte der Konzern über Jahrzehnte hinweg zu einem der wichtigsten Technologie-Zulieferer für die Automobilindustrie. Allein in der Diesel-Sparte beschäftigt Bosch weltweit rund 50.000 Mitarbeiter – in Deutschland sind es etwa 15.000 Angestellte, die millionenfach Bestandteile für die Autobauer produzieren.

Seit 2008 lieferte der Konzern schätzungsweise 17 Millionen Motor- und Dosiersteuergeräte an VW, mit deren Software der Autohersteller den Schadstoffausstoß seiner Diesel-Fahrzeuge manipulierte. Das führte dazu, dass die jeweiligen Autos mehr Stickoxide ausstießen, als es eigentlich erlaubt ist. Auf dem Prüfstand drückte die Software den Schadstoffausstoß jedoch auf das zugelassene Niveau, sodass die Manipulation über Jahre hinweg unbemerkt bleiben konnte. Das System erkannte die Emissionstests dadurch, dass sich die Reifen bewegten und das Lenkrad dabei stillstand.

Ohne die Robert Bosch GmbH wäre die Manipulation von Millionen Diesel-PKW demzufolge überhaupt nicht möglich gewesen. So sieht es auch Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner: Bosch Ist ein fester Bestandteil des VW-Abgasskandals und maßgeblich an den Vergehen von Volkswagen beteiligt. Die Teilnahme an einem der größten Wirtschaftsverbrechen unserer Zeit darf jedoch nicht ungestraft bleiben. Wir von Goldenstein & Partner unterstützen betroffene Fahrzeughalter dabei, ihre Schadensersatzansprüche gegen Bosch oder Volkswagen geltend zu machen”. Die Kanzlei Goldenstein & Partner ist für ersten Dieselskandal-Fall verantwortlich, der vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt wird.

Beteiligung von Bosch öffnet die Tür für Kläger aus Österreicher

Durch die nachgewiesene Beteiligung an dem Skandal können geschädigte Verbraucher den Stuttgarter Konzern für seine Vergehen haftbar machen und ihn im Zuge der Manipulationen an seinem Hauptsitz verklagen. Das bietet vor allem betroffenen Diesel-Käufern aus Österreich die Chance, sich zu wehren. Denn während Gerichte aus Österreich sich noch in keinem Fall zu Gunsten der getäuschten Käufer geäußert haben, urteilen die deutschen Gerichte in fast jedem Fall konsumentenfreundlich. 

Claus Goldenstein sieht in der Causa Bosch daher gute Chancen für Österreicher:

 “Während vom Abgasskandal betroffene Österreicher bisher zumeist mit leeren Händen dastehen, setzen wir bei unseren Klagen gegen VW im Schnitt Entschädigungen in Höhe von 17.510 Euro pro Fahrzeug durch. Den über 360.000 betroffenen VW-Haltern aus Österreich stehen demnach insgesamt über sechs Milliarden Euro zu. 

In Stuttgart haben wir die Möglichkeit, diese Summe für sie durchzusetzen. In Braunschweig, wo VW seinen Gerichtsstand hat, urteilen die Richter hingegen durchweg zu Gunsten des Konzerns. Die Mittäterschaft von Bosch ist für Österreicher daher fast schon ein Glücksfall, denn am Sitz von Bosch – in Stuttgart – entscheiden die Gerichte nahezu ausschließlich verbraucherfreundlich. 

Für betroffene VW-Halter aus Österreich ist die Durchsetzung ihrer Rechte risikofrei, denn die führenden Rechtsschutzversicherer Österreichs haben uns bereits ihre Deckungszusage gegeben. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann zudem das Angebot unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen, der die Gerichtskosten gegen eine Provision in Höhe von 20 Prozent übernimmt.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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