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Diese Modelle fahren mit dem VW-Motor EA 189
2015 wurde öffentlich, dass Volkswagen einige Dieselfahrzeuge manipuliert hat. Konkret hat der Konzern Abschalteinrichtungen in PKW mit dem Motor EA 189 verbauen lassen, die einen korrekten Abgasausstoß auf dem Prüfstand ermöglichten, im Realbetrieb jedoch deutlich umweltschädlicher waren. In der Folge musste Volkswagen weltweit mehrere Millionen Fahrzeuge zurückrufen und hohe Strafen zahlen. Doch welche Modelle sind eigentlich von dem VW Dieselskandal betroffen?
Der EA 189-Motor wurde allein in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2016 in mehreren Millionen PKW-Modellen des gesamten Volkswagen-Konzerns verbaut – auch in Fahrzeugen der Hersteller Audi, Skoda, Seat und Porsche. Fahrzeughalter können in ihrem Serviceheft prüfen, ob der Motor EA 189 in ihrem Auto verbaut wurde. Im Normalfall ist diese Information auf der ersten oder letzten Seite des Heftes eingetragen. Konkret wurde der Motor in verschiedenen Ausführungen folgender Modelle verbaut:
Hersteller | Modell |
Volkswagen | Beetle |
Volkswagen | Golf |
Volkswagen | Passat |
Volkswagen | Polo |
Volkswagen | Tiguan |
Volkswagen | Sharan |
Volkswagen | Jetta |
Volkswagen | Scirocco |
Volkswagen | Caddy |
Volkswagen | Amarok |
Audi | A1 |
Audi | A3 |
Audi | A4 |
Audi | A5 |
Audi | A6 |
Audi | A7 |
Audi | A8 |
Audi | Q3 |
Audi | Q5 |
Audi | Q7 |
Audi | TT |
Skoda | Fabia |
Skoda | Roomster |
Skoda | Octavia |
Skoda | Rapid |
Skoda | Superb |
Skoda | Yeti |
Seat | Alhambra |
Seat | Altea |
Seat | Exeo |
Seat | Leon |
Seat | Toledo |
Porsche | Cayenne |
Tabelle 1: Diese PKW-Modelle haben den VW-Motor EA 189
BGH-Entscheidung wird für Rechtssicherheit in ganz Deutschland sorgen
Seitdem der VW-Dieselskandal öffentlich wurde, haben zahlreiche betroffene Fahrzeughalter in Deutschland ihre Rechte durchgesetzt. Mittlerweile entscheidet nahezu jedes Gericht hierzulande im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verbraucherfreundlich. In der Folge haben die Halter von VW-Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 189 die Möglichkeit, ihr Fahrzeug gegen die Zahlung einer Entschädigung an Volkswagen zurückzugeben.
Bislang fehlt in der Sache jedoch ein höchstrichterliches Urteil durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Daran könnten sich sämtliche Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte orientieren und Verbraucher wüssten bereits vor der Klage genau, welche Entschädigung ihnen zusteht. Am 25. Mai wird der BGH nun erstmals ein Urteil im Rahmen des VW-Dieselskandals sprechen. Diese Entscheidung wird für sämtliche Fahrzeughalter von PKW mit dem Motortyp EA 189 relevant sein.
Das sind die Hintergründe des BGH-Falls
In dem BGH-Fall, der von der Kanzlei Goldenstein & Partner stammt, geht es um einen manipulierten VW Sharan mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW wurde im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem freien Händler gekauft. Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 28.333,13 Euro für die Rückgabe seines manipulierten Fahrzeugs zu.
“Der Bundesgerichtshof wird das Urteil des OLG Koblenz wohl bestätigen, obwohl VW dagegen in Revision gegangen ist und den Betrug weiterhin bestritten hat. Das deuteten die Richter am heutigen Verhandlungstag ausführlich an. Damit können wir von Goldenstein & Partner einen Präzedenzfall für sämtliche deutsche Halter von Dieselfahrzeugen schaffen”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.