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Diese Rolle spielen die Zulieferer im Abgasskandal
Der Abgasskandal betrifft nahezu sämtliche Hersteller von Diesel-Fahrzeugen. Dazu zählen unter anderem Autobauer wie Volkswagen, Daimler, Fiat und Volvo. Doch auch die Zulieferer-Industrie hat ihren Teil zum Abgasskandal beigetragen. Mehrere Unternehmen mussten deshalb sogar Millionenstrafen zahlen.
Zulieferer unterstützten bei der Entwicklung von Abschalteinrichtungen
Konkret sollen Zulieferer wie Bosch, Continental und ZF Friedrichshafen an der Entwicklung von illegalen Abschalteinrichtungen beteiligt gewesen sein. Die Robert Bosch GmbH zahlte im Mai 2019 deshalb ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro. Bosch hatte VW rund 17 Millionen Steuergeräten geliefert, mit denen der Wolfsburger Konzern die Abgasreinigung seiner Diesel-Fahrzeuge manipulieren konnte. Zudem gaben Mitarbeiter von Bosch zu, unter anderem auch Fiat bei der Fahrzeug-Manipulation unterstützt zu haben.
Auch ZF Friedrichshafen und IAV zahlten Millionenstrafen
Doch nicht nur Bosch trifft eine Teilschuld in der Sache. Mitte Juni 2020 akzeptierte auch ZF Friedrichshafen ein Bußgeld in Höhe von 42,5 Millionen Euro, da das Unternehmen Getriebesoftware an verschiedene Autokonzerne ausgeliefert hatte, mit deren Hilfe der Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen im Straßenbetrieb deutlich höher ausfiel als auf dem Prüfstand. Zu den größten Automobil-Kunden des Unternehmens gehören unter anderem BMW und Daimler.
Auch Ingenieure des Berliner Unternehmens IAV sollen an der Nutzung und Weiterentwicklungen von illegalen Abschalteinrichtungen beteiligt gewesen sein. Der Automobilzulieferer akzeptierte deshalb die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 10 Millionen Euro.
So erhalten betroffene Verbraucher Schadensersatz
Die verhängten Bußgelder fließen in der Regel direkt in die Landeskassen der Bundesländer, die die Strafen erhoben haben. Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug erworben hat, sieht davon hingegen keinen Cent. Betroffene PKW-Halter haben dennoch Anspruch auf Schadensersatz.
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen
Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich in diesem Fall aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen.