17.
Sep 2020

Diese Zulieferer mussten wegen des Abgasskandals Strafen zahlen

Zahlreiche Automobilhersteller haben sich im Rahmen des Abgasskandals durch die Manipulation von Fahrzeugen strafbar gemacht. Doch auch einige Zulieferer trifft mindestens eine Teilschuld, denn diese lieferten jahrelang das Zubehör, mit dem die Manipulation erst möglich gemacht wurde. Dementsprechend wurden auch einige Zulieferer bereits zu Strafzahlungen verurteilt. 

Bosch und ZF Friedrichshafen zahlten Millionen-Strafen 

Die Robert Bosch GmbH zahlte im Mai 2019 beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro wegen der Auslieferung von rund 17 Millionen Steuergeräten für die Manipulationssoftware von VW.  

Mitte Juni 2020 akzeptierte auch ZF Friedrichshafen ein Bußgeld in Höhe von 42,5 Millionen Euro, da das Unternehmen  Getriebesoftware an verschiedene Autokonzerne ausgeliefert hatte, mit deren Hilfe der Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen im Straßenbetrieb deutlich höher ausfiel als auf dem Prüfstand. Zu den größten Automobil-Kunden des Unternehmens gehören unter anderem BMW und Daimler.  

Der Autozulieferer Continental wurde bislang noch nicht zur Kasse gebeten, steht jedoch auch unter Verdacht, an dem Wirtschaftsskandal mindestens passiv beteiligt gewesen zu sein. Im Jahr 2020 gab es im Zusammenhang mit dem Dieselskandal mehrere Durchsuchungen bei dem Hannoveraner DAX-Konzern im Zusammenhang mit den Fahrzeug-Manipulationen von Mitsubishi und Volkswagen. 

 

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, bewertet die Situation: 

“Der Dieselskandal betrifft nicht nur Autobauer, sondern auch zahlreiche Zulieferer. Das ist bereits seit längerer Zeit bekannt. Für betroffene Verbraucher ist es wichtig, dass dieser Betrug endlich vollständig aufgeklärt wird. Auch mehr als fünf Jahre, nachdem der Abgasskandal erstmals medial diskutiert wurde, gibt es noch immer eine Menge Fragezeichen.  

Wir von der Kanzlei Goldenstein setzen uns bereits seit Jahren für die Rechte von betroffenen Fahrzeughaltern ein, um diesbezüglich auch in Deutschland endgültig für Rechtssicherheit zu sorgen. So haben wir unter anderem das erste BGH-Urteil im VW-Dieselskandal erwirkt und somit für Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher gesorgt. In Zukunft werden sich alle deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen auf diese Entscheidung berufen. 

Die Bundesrichter haben den Einbau von Abschalteinrichtungen als sittenwidrige Handlung eingestuft. Verbraucher erhalten dadurch endgültig die Gewissheit, dass sie ihr manipuliertes Fahrzeug gegen die Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises zurückgeben können. Wir raten den Haltern von manipulierten Dieselfahrzeugen unbedingt dazu, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und sich gegen diese bewusste Täuschung der Automobilindustrie zu wehren.” 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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