10.
Jan 2023

Diesel-Betrug: Schadensersatz auch bei fahrlässiger Schädigung?

In der Vergangenheit stellten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals nur bei einer sittenwidrigen – also mutwilligen – Schädigung bestehen. Allerdings ist es nicht immer einfach, diese Art der Manipulation nachzuweisen. Schon bald könnten diese rechtlichen Hürden jedoch herstellerübergreifend überwunden werden.

Erfolgsaussichten von Diesel-Klagen steigen bald vermutlich einmal mehr

Dass eine illegale Manipulation auf sittenwidrige Weise erfolgte, setzt voraus, dass sie beispielsweise im Unternehmen von Führungskräften angeordnet wurde. Im Fall von VW ist dies eindeutig belegt worden. Doch andere Hersteller bemühen sich bislang sehr erfolgreich, dass keine internen Informationen dieser Art an die Öffentlichkeit gelangen. Obwohl auch Diesel-Klagen gegen Autobauer wie Mercedes-Benz oder Fiat sehr erfolgsversprechend sind, gibt es diesbezüglich also noch Herausforderungen. Das könnte sich allerdings bald ändern.

Bereits im vergangenen Jahr verkündete die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rahmen eines Schlussantrages, dass selbst eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals zu rechtfertigen. Das liegt daran, dass den betroffenen Haltern in jedem Fall ein Schaden entsteht, weil ihre Fahrzeuge beispielsweise weniger wert sind, kürzere Lebenszeiten haben oder sogar stillgelegt werden können.

Ein Schlussantrag ist zwar noch kein abschließendes Urteil. Doch auch eine Entscheidung der zuständigen EuGH-Richter kann nicht mehr lange auf sich warten lassen. Prozessbeobachter vermuten, dass der EuGH sein Urteil in der Sache vermutlich im Februar verkünden wird. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat sich daher bereits vorsorglich in Stellung gebracht.

EuGH-Urteil zu fahrlässiger Schädigung im Abgasskandal steht kurz bevor

Für den 27. Februar haben Deutschlands oberste Zivilrichter eine mündliche Verhandlung terminiert. Im Rahmen dieses Verfahrens möchten sich die BGH-Richter auch zu dem bis dahin verkündeten EuGH-Urteil positionieren. Sollten letztere zuvor entschieden haben, dass selbst eine fahrlässige Schädigung Entschädigungsansprüche rechtfertigt, müsste auch der BGH seine bisherige Rechtsprechung in der Sache überdenken.

Konkret müssten dann in Zukunft nur noch die Manipulation des jeweiligen Fahrzeugs nachgewiesen werden. Dies ist bei bereits zurückgerufenen Fahrzeugen allein auf Basis des Rückrufbescheids des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) möglich. Bei Fahrzeugen, die noch nicht amtlich zurückgerufen wurden, kann eine illegale Manipulation zudem zum Beispiel mittels eines Sachverständigengutachtens belegt werden

Dieselskandal: Klagewelle droht

Der Vorsitzende Richter des Stuttgarter Landgerichts (LG) hat seine Kollegen aufgrund des zu erwartenden EuGH-Urteils bereits auf eine mögliche Klagewelle eingeschworen. Das liegt daran, dass in Stuttgart der Gerichtsstand von Mercedes-Benz ist. Aber auch an anderen deutschen Gerichten könnte es im Zuge der verbraucherfreundlichen Entscheidung zu extrem vielen Klagen kommen.

Aufgrund der zu erwartenden Verstopfung der zuständigen Gerichte sollten sich die Besitzer von manipulierten Diesel-Fahrzeugen bereits jetzt über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren und alles für eine mögliche Klage vorbereiten oder diese sogar schon einreichen. Je eher die eigenen Ansprüche nämlich geltend gemacht werden, umso eher können diese nämlich auch durchgesetzt werden.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Im Rahmen einer Diesel-Klage haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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