21.
Jan 2022

Werden die Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten bald aufgehoben?

In deutschen Städten wie Berlin, Stuttgart und Hamburg gibt es seit mehreren Jahren Diesel-Fahrverbotszonen. Um die Feinstaubbelastung zu reduzieren, ist es Dieselautos und -Lastwagen der Schadstoffklassen I bis V untersagt, bestimmte Straßen in diesen Städten zu passieren. Da die Schadstoffbelastung in vielen deutschen Städten abgenommen hat, könnten diese Fahrverbotszonen bald jedoch der Vergangenheit angehören.

Stuttgart und Berlin: Schadstoff-Grenzwerte werden seit Jahren nicht überschritten

In Stuttgart fordert die FDP beispielsweise aktuell eine Aufhebung der Diesel-Fahrverbotszonen, da die Stickoxid-Grenzwerte in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs bereits seit 2018 nicht überschritten werden. In Berlin sind im vergangenen Jahr sogar schon einige Diesel-Fahrverbotszonen aufgehoben worden. 2021 konnte die Stadt die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte zum zweiten Mal in Folge einhalten.

In der Bundeshauptstadt stehen nun laut RBB auch die vier verbliebenen Diesel-Fahrverbotszonen sowie mehrere Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen auf dem Prüfstand. Sollten die Stickoxid-Grenzwerte auch 2022 eingehalten werden, würden die letzten Dieselfahrverbote ebenfalls aufgehoben werden. Sinkt die Stickoxid-Belastung in Berlin weiter, müsste die neue Umwelt- und Mobilitätssenatorin, Bettina Jarasch (Die Grünen), wohl auch die Tempo-30-Schilder in vielen Berliner Straßen wieder entfernen lassen.

Berliner Senatorin plant Tempo-30 in der ganzen Stadt

Gemäß der Straßenverkehrsordnung sind Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen nur dann zu rechtfertigen, wenn sie der Luftreinhaltung, dem Lärmschutz oder der Verkehrssicherheit dienen. Da die Luft in Berlin aber insgesamt sauberer geworden ist, könnten die Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehr als 20 Kilometern Straße bald wieder angehoben werden.

Mobilitätssenatorin Jarasch kündigte in einem aktuellen Tagesspiegel-Interview allerdings ganz andere Pläne an. So stellte sie sogar eine stadtweite Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Aussicht. Zudem forderte Jarasch mehr Selbstbestimmung für Kommunen, wenn es um die Einrichtung von 30er Zonen geht.

Diesbezüglich gab der neue Bundesverkehrsminister, Volker Wissing (FDP), bereits grünes Licht. Wissing kündigte an, dass künftig nicht nur der Bund das Recht haben soll, innerorts niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuführen, sondern auch die jeweiligen Verwaltungen vor Ort. Berlin könnte bald also sogar zu der größten Tempo 30-Zone Deutschlands werden.

Dieselskandal trug zu Feinstaubbelastung bei

Dass überhaupt 30er- und Diesel-Fahrverbotszonen eingerichtet werden mussten, lag auch an dem Abgasskandal. Deutschlandweit wurden mehrere Millionen Fahrzeuge nämlich so konzipiert, dass sie die vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte nur während amtlicher Abgastests einhalten. Im Normalbetrieb verpesteten sie die Städte jedoch, indem sie unerlaubt viel Schadstoffe emittierten.

Auch manipulierte Diesel-Fahrzeuge dürfen in vielen deutschen Städten bestimmte Straßen nicht befahren. Eigentlich hätten sie während der Manipulationen gar nicht zugelassen werden dürfen. Nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals behielten die betroffenen PKW die Typengenehmigung nur, wenn ihnen Software-Updates aufgespielt wurden. Diese sollten die Abgasreinigung der Fahrzeuge normalisieren.

Diese Updates können jedoch auch zu Schäden führen. Schließlich wurden die Fahrzeuge nicht dafür konzipiert, Schadstoffe korrekt zu filtern. Diese möglichen Begleiterscheinungen der Software-Updates sind ein Grund, weshalb die manipulierten Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger einbringen als Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Deshalb haben die betroffenen PKW-Besitzer Anspruch auf Schadensersatz.

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

So besteht unter anderem die Möglichkeit, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rücknahme des manipulierten Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine Entschädigungszahlung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das eigene Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust kompensiert werden, der durch den Abgasskandal entstanden ist.

Abgasskandal-Klagen sind oft ohne finanzielles Risiko möglich. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich alle anfallenden Kosten für ihre Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines sogenannten Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt das komplette Verfahrensrisiko für Verbraucher und bezieht ausschließlich im Erfolgsfall eine geringe Provision für diese Dienste.

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