27.
Jan 2020

Diesel-Fahrverbote: Bußgelder in Höhe von 1,6 Millionen Euro verhängt

Wie die DPA heute berichtet, wurden in Deutschland bereits mehr als 15.000 Verstöße gegen die Diesel-Fahrverbote in verschiedenen Städten registriert. In der Folge wurden Strafzahlungen in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro verhängt. Während ein Verstoß in Berlin teilweise mit gerade einmal 20 Euro geahndet wird, müssen Stuttgarter und Darmstädter ganze 108,50 Euro für ein Fahrverbot-Vergehen zahlen. 

In Stuttgart wird bei sämtlichen Verkehrsverstößen im Stadtgebiet immer auch geprüft, ob sich das jeweilige Fahrzeug dort überhaupt hätte aufhalten dürfen. Im Gegensatz zu Darmstadt, Hamburg und Berlin gelten die Fahrverbote in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs nämlich nicht nur in einzelnen Straßen.

Am meisten Verstöße gab es in Darmstadt 

Dennoch wurden in Stuttgart nicht die meisten Fahrverbots-Verstöße registriert: In dieser Kategorie ist Darmstadt mit rund 12.000 Verstößen Spitzenreiter. Stuttgart folgt mit fast 3000 Verstößen, während in Hamburg lediglich 400 und in Berlin sogar nur  51 Verkehrssünder erwischt wurden. Allerdings gelten die Fahrverbote in der Bundeshauptstadt auch erst seit November 2019. Zudem hatte die Berliner Polizei bereits öffentlich gemacht, dass sie nicht ausreichend Kapazitäten für entsprechende Kontrollen hätten.

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal sowie der Einrichtung von Fahrverboten in Deutschland haben zahlreiche Diesel-Fahrzeuge massiv an Wert verloren. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber von Goldenstein & Partner, erklärt, wie sich betroffene Fahrzeughalter wehren können:

“Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind in zahlreichen Städten bereits Realität und eine Nichtbeachtung dessen kann schnell teuer werden. In Berlin wird aktuell sogar diskutiert, ob Fahrzeuge, die mit Diesel oder Benzin betrieben werden ab 2035 überhaupt noch in die Innenstadt fahren dürfen. Zusammengefasst wird es zukünftig definitiv eher mehr als weniger Einschränkungen für Dieselfahrer geben.

Für betroffene Fahrzeughalter sind die Verbote natürlich mehr als ärgerlich: Sie müssen Umwege und einen Wertverlust ihres Fahrzeuges in Kauf nehmen. Viele von ihnen können sich jedoch wehren: Fahrzeughalter, deren PKW vom Abgasskandal betroffen sind, haben die Möglichkeit, gegen den jeweiligen Hersteller vorzugehen. 

Die betroffenen Fahrzeuge haben deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen als es erlaubt war. Das ist Betrug. Daher können diese Fahrzeuge gegen eine Entschädigungszahlung, die über dem aktuellen Marktwert auf dem Gebrauchtmarkt liegt, zurückgegeben werden. Mittlerweile urteilen nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland in der Sache verbraucherfreundlich.

Wir von Goldenstein & Partner zählen zu den führenden deutschen Kanzleien im Dieselskandal und haben bereits tausenden Mandanten im Dieselskandal zu einer Entschädigung verholfen. Im Mai wird ein Fall von uns zudem der erste Dieselskandal-Prozess sein, der von dem obersten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe – verhandelt wird.”

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