03.
Dez 2019

Diesel-Fahrverbote in Berlin: Werden Kennzeichen bald elektronisch überwacht?

 

Ende November wurden die erste Fahrverbotszonen in Berlin-Neukölln, -Mitte und -Moabit eingerichtet. Sie gelten für Diesel-Fahrzeuge bis zur Schadstoffklasse Euro 5 sowie Benziner bis zur Schadstoffnorm Euro 2. Nun sorgt die Berliner Polizei mit einem besonderen Vorschlag für Schlagzeilen: Die Ordnungshüter wollen die Verbotszonen mit Kameras überwachen. Die Berliner Politik reagierte mit Datenschutzbedenken.

Fahrverbote: 25 Euro kostet der Verstoß – Politik prüft Kameraüberwachung

Wer sich nicht an die Fahrverbote hält, muss mit einer Strafe in Höhe von 25 Euro pro Vergehen rechnen. Ob ein Verstoß vorliegt, will die Berliner Polizei nun mittels elektronischer Kennzeichenerfassung prüfen. Die jeweiligen Fahrzeughalter sollen dann per Post über ihr Vergehen sowie das damit verbundene Bußgeld informiert werden. Auf diese Weise erhofft sich die Polizei die ständige Durchführung von Kontrollen, ohne dadurch personell in Schwierigkeiten zu geraten. Als Vorbild dient die elektronische Mautkontrolle in Ländern wie den USA.

Von Seiten der Politik gab es jedoch direkten Gegenwind: So ließ die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther über ihren Sprecher mitteilen, dass eine elektronische Kennzeichenerfassung zunächst datenschutzrechtlich geprüft werden müsse. Die Opposition kritisierte zudem sofort die Unverhältnismäßigkeit dieser Form der Überwachung. Bis in der Sache Rechtsklarheit herrscht, dürfen sich Berliner Autofahrer also darauf einstellen, dass die Verbotszonen zunächst nur sporadisch kontrolliert werden.

Abgasskandal: Betroffene Halter haben Anspruch auf Entschädigung

Fahrzeughalter, deren Dieselfahrzeuge im Rahmen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, haben die Möglichkeit, ihr Auto zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten. Diese setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen.

VW-Halter müssen sich beeilen: Verjährungsfrist ab 31.12.2019

“Insbesondere Halter von VW-Fahrzeugen müssen sich mit der Durchsetzung ihrer Rechte beeilen: Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt diesen und damit bares Geld. Dann tritt nämlich die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner.

“Wir von Goldenstein & Partner unterstützen aktuell mehr als 17.800 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit 95 Prozent unserer Individualklagen erfolgreich und unsere Mandanten erhalten ihre Entschädigung im Schnitt nach gerade einmal sechs bis acht Monaten”, so Claus Goldenstein.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: