23.
Jul 2020

Diesel-Fahrverbote: So stark unterscheiden sich die Strafen bundesweit

Weil die Luft in deutschen Städten sauberer werden soll, haben viele Großstädte wie Berlin, Hamburg und Stuttgart Diesel-Fahrverbote durchgesetzt und erheben bei Verstößen Bußgelder. Wie sich die Strafen in deutschen Großstädten voneinander unterscheiden, erklären wir nachfolgend.

Berlin: Diesel-5-Fahrverbote auf stark frequentierten Hauptstraßen

In Berlin sind Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 1 bis 5 auf einigen stark frequentierten Hauptstraßen verboten. Insgesamt umfassen die Fahrverbote acht Abschnitte in den Bezirken Mitte und Neukölln. Die entsprechenden Gesetze gelten seit Ende November 2019 und wurden bereits umgesetzt. 

Personen mit einem beruflich oder privat begründeten Anliegen wie Anwohner, Handwerker oder Patienten von Arztpraxen dürfen dennoch in die betroffenen Straßenabschnitte einfahren. In Berlin wird die Missachtung des Verbots mit 25 Euro Bußgeld geahndet. 

Hamburg: Diesel-Fahrverbote bereits vor rund zwei Jahren in Kraft getreten

Im Hamburger Stadtteil Altona-Nord gilt bereits seit rund zwei Jahren ein Diesel-Fahrverbot. Dort ist auf zwei Strecken das Fahren von Dieselfahrzeugen der Abgasnormen Euro 1 bis 5 beziehungsweise LKW mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen verboten.

Auch hier sind Personen wie Anwohner, Handwerker und sonstige Kunden von Praxen oder Büros ausgenommen und dürfen weiterhin in den Zonen halten. In Hamburg wird die Missachtung des Verbots mit 50 Euro Bußgeld geahndet. 

Stuttgart: Diesel-5-Fahrverbote seit 01. Juli 2020 in “kleiner Umweltzone”

Bereits seit April 2019 gilt ein Fahrverbot für Diesel-PKW einschließlich der Euronorm 4 im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet. Dieses wurde im Juli 2020 um Fahrzeuge der Euronorm 5 ergänzt. Zunächst sind die Euro-5-PKW jedoch nur in der sogenannten “kleinen Umweltzone”, welche den Stuttgarter Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst, verboten.

Anwohner, Handwerker oder Lieferverkehr sind von den Fahrverboten nicht betroffen. In Stuttgart wird die Missachtung des Verbots mit 108,50 Euro Bußgeld geahndet. 

Darmstadt: Streckenbezogene Fahrverbote seit Juli 2019

Seit dem 01.06.2019 sind auf zwei Straßenabschnitten Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und älter verboten. Konkret sind die Hügelstraße und die Heinrichstraße betroffen.

Ausnahmegenehmigungen für die Befreiung der Fahrverbote können bei der Stadt beantragt werden. Einkaufs- oder Besuchszwecke oder der Transport von Kindern zu Tagesstätten oder Schulen zählen nicht als begründete Fälle für eine Freistellung vom Fahrverbot. In Darmstadt wird die Missachtung des Verbots mit 108,50 Euro Bußgeld geahndet. 

Die Abgasnormen im Überblick

Die EU-Abgasnorm wird auch als Euro-Abgasnorm oder Euronorm bezeichnet. Sie legt fest, welches Auto in welche Schadstoffklasse eingeordnet wird. Außerdem ist darin geregelt, wie viele verschiedene Schadstoffe in welcher Höhe maximal von einem Auto ausgestoßen werden dürfen. 

Schadstoffarme Fahrzeuge gliedern sich in die Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 6. Dabei werden Fahrzeuge mit dem niedrigsten Schadstoffausstoß in Klasse Euro 6 und Fahrzeuge mit dem höchsten Ausstoß in Klasse Euro 1 einsortiert. Fahrzeuge die nicht schadstoffarm sind, werden in Euro 00 klassifiziert.

Schadstoffklassen nach ihrem Geltungsdatum sortiert: 

Schadstoffklasse Euro 6 (Gültig seit: 01. September 2014/2017)

Schadstoffklasse Euro 5 (Gültig seit: 01. September 2009/2011)

Schadstoffklasse Euro 4 (Gültig seit: 01. Januar 2005)

Schadstoffklasse Euro 3 (Gültig seit: 01. Januar 2000)

Schadstoffklasse Euro 2 (Gültig seit: 01. Januar 1996)

Schadstoffklasse Euro 1 (Gültig seit: 01. Juli 1992)

Betroffene des Abgasskandals sind doppelt betroffen

Besonders ärgerlich sind Diesel-Fahrverbote für die Geschädigten des Dieselskandals, denn ihre PKWs haben nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen durch VW und andere Hersteller massiv an Wert verloren. Erschwerend kommt außerdem hinzu, dass die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen durch die Fahrverbote in immer mehr deutschen Städten weiter sank. Die Betroffenen wurden durch die Schadstoff-Tricksereien also doppelt geschädigt, denn der erhöhte Stickoxid-Wert, der zu den Fahrverboten führte, ist unter anderem auch auf den Dieselskandal zurückzuführen. Aufgrund dieses Betruges und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf betroffene Fahrzeughalter, haben diese jedoch die Möglichkeit, sich rechtswirksam zu wehren.

Das sind die Rechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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