22.
Okt 2021

Diesel-Halter sollten ihre Rechte noch dieses Jahr durchsetzen

Zivilrechtliche Ansprüche verjähren in Deutschland nach einer gewissen Zeit. Einerseits soll den geschädigten Personen genug Zeit gegeben werden, um eigene Rechtsansprüche durchzusetzen. Andererseits soll die Verjährungsfrist dafür sorgen, dass die beklagte Partei nicht unendlich lang für ihr Fehlverhalten haftbar gemacht werden kann. Im Rahmen des Abgasskandals drohen zum Jahresbeginn 2022 die Rechte von Hunderttausenden Verbrauchern zu verjähren. Was sollten diese nun wissen?

Hunderttausende Abgasskandal-Rückrufe im Jahr 2018

Das Jahr 2018 war ein turbulentes Jahr, wenn es um den Abgasskandal geht. Nachdem der VW-Dieselskandal bereits seit drei Jahren bekannt war, wurden 2018 erstmals auch Abgasskandal-Rückrufe von Opel- und Mercedes-Benz-Fahrzeugen angeordnet. Darüber hinaus wurde spätestens 2018 klar: Innerhalb des VW-Konzerns wurden nicht nur Fahrzeuge mit dem Diesel-Motor EA 189 manipuliert. Auch die hochmotorisierten Audi-Motoren EA 896, EA 897 und EA 898 sind Teil des Abgasskandals.

Insgesamt wurden 2018 mehr als eine Million Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Die manipulierten Autos wurden in die Werkstatt beordert, wo sie Software-Updates erhalten sollten, damit ihre Abgasreinigung normalisiert wird. Allerdings klagten viele Verbraucher im Anschluss auch über Fahrzeugprobleme und sogar -schäden aufgrund dieser Updates. Unter anderem deshalb haben die manipulierten Fahrzeuge enorm an Wert verloren.

 

Wegen des Abgasskandals bestehen Schadensersatzansprüche

Die Wertverluste und auch die unvorhersehbaren Begleiterscheinungen von durchgeführten Software-Updates führen unter anderem dazu, dass betroffene PKW-Halter Anspruch auf Schadensersatz haben. Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein diesbezüglich ein Grundsatzurteil in Deutschland. Seitdem ist klar: Die Besitzer von illegal manipulierten PKW-Modellen haben Anspruch auf Schadensersatz.

Wer seine Schadensersatzansprüche in der Sache bislang noch nicht durchgesetzt hat, sollte sich nun jedoch spurten. Die Rechtsansprüche von Verbrauchern drohen nämlich zum 01. Januar 2022 zu verjähren, sofern diese 2018 über den Rückruf ihres Autos informiert wurden. Das trifft allein in Deutschland auf Hunderttausende Halter von beispielsweise Audi-, Mercedes-, Porsche- und VW-Autos zu.

 

Betroffene PKW-Halter haben Anspruch auf Schadensersatz

Die Halter der manipulierten Fahrzeuge können sich wegen des Abgasskandals hohe Entschädigungen sichern. Schließlich hätten sie ihre Autos sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn sie zum Kaufzeitpunkt von dem Betrugsfall gewusst hätten.

Deshalb können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Dadurch soll der Wertverlust ausgeglichen werden, der durch den Abgasskandal entstanden ist. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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