02.
Jul 2020

Diesel-Rückruf-Aktion bei Subaru

Der japanische Autohersteller Subaru kündigte aktuell eine Rückruf-Aktion für insgesamt 42.500 Diesel-Fahrzeuge an. Im Zuge der Maßnahme will der Konzern ein Software-Update auf Fahrzeugen der Modellreihen Legacy, Forester, Outback und XV der Baujahre 2015 bis 2018 mit dem Zweiliter-Euro-6-Diesel installieren. In Deutschland sind insgesamt 8.506 PKWs von dem Rückruf betroffen. Hintergrund der Aktion ist, dass bei den Diesel-Wagen in gesonderten Tests massiv erhöhte Stickoxid-Werte gemessen wurden. Mit dem Update will der Konzern den Ausstoß reduzieren. 

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, erklärt die Hintergründe und warum betroffene Fahrzeughalter dem freiwilligen Aufruf auf keinen Fall folgen sollten: 

Stickoxidwerte überschreiten Grenzwert um mehr als das 28-fache 

“Im Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte der RBB offizielle Testergebnisse des Kraftfahrt-Bundesamtes, denen zufolge der Subaru Outback die in der EU zulässigen Stickoxid-Grenzwerte um mehr als das 28-fache überschreitet. Im realen Fahrbetrieb stößt das Euro-6-Modell demnach pro Kilometer ganze 2276 Milligramm Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid aus, während der erlaubte Maximalwert bei 80 Milligramm liegt. Im Test des Kraftfahrt-Bundesamtes ist der Outback auch das mit Abstand dreckigste Diesel-Fahrzeug der Untersuchung.

Werte im Prüfstand normal

Neben deutschen Autoherstellern wie VW, Daimler oder BMW hat mit Subaru offensichtlich auch ein japanischer Produzent seine Fahrzeuge mithilfe einer Abschalteinrichtung manipuliert. Auf dem Prüfstand lagen die gemessenen Werte nämlich im offiziellen Rahmen – bei den nachträglichen Straßen-Tests nicht annähernd. Die gesetzlichen Umweltrichtlinien werden daher in keinster Weise eingehalten, obwohl die Fahrzeuge als sauber verkauft werden. 

Mit der aktuellen Maßnahme will Subaru nun eine neue Software aufspielen und die Abschalteinrichtung deaktivieren. Solange es sich hierbei um ein freiwilliges Update handelt und kein offizieller Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet wurde, sollten betroffene Verbraucher jedoch auf keinen Fall auf das Software-Update eingehen. 

Software-Update: Das sind mögliche Folgen für die Fahrzeuge

Ein Software-Update ist nämlich kein harmloser Eingriff: Im Rahmen des Dieselskandals wurden weltweit bei mehreren Millionen Fahrzeugen diverse freiwillige und verpflichtende Software-Updates installiert. Nicht wenige Fahrzeughalter klagten im Anschluss über Motorstörungen sowie einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Oft treten Folgeschäden am Fahrzeug zudem erst nach mehreren Monaten oder Jahren auf. 

Daher sollten Autobesitzer einem Software-Update nur zustimmen, wenn sie dazu aufgrund eines Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt dazu verpflichtet werden. Ansonsten könnten Fahrzeugschäden und damit verbundene hohe Kosten entstehen.

Klage nach EuGH-Urteil möglich

In wenigen Monaten können sich betroffene Halter jedoch zur Wehr setzen. Dann wird der Europäische Gerichtshof sein Urteil zu der Frage fällen, ob sämtliche Abschalteinrichtungen, die zu falschen Testergebnissen auf dem Prüfstand führen, rechtswidrig sind. Die Generalanwaltschaft plädierte in ihrem Schlussantrag eindeutig dafür. Sollten die Richter dieser Auffassung folgen, was in der Regel der Fall ist, können sämtliche betroffenen Verbraucher gegen die Autohersteller vor Gericht ziehen und eine Entschädigung einklagen. 

Wie diese berechnet wird, ist in Deutschland seit dem von der Kanzlei Goldenstein erstrittenen Urteil des Bundesgerichtshof am 25. Mai klar definiert. Die Klagen werden entsprechend schnell von Erfolg gekrönt sein. Gern unterstützen wir betroffene Verbraucher und beraten sie kostenfrei hinsichtlich ihrer Möglichkeiten.” 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: