06.
Jun 2020

Dieselhalter in Österreich: Jetzt Rechte durchsetzen

Allein in Österreich sind über 360.000 Dieselhalter vom VW-Abgasskandal betroffen. Fünf Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals, so sollte man meinen, müssten sie längst vom Konzern entschädigt worden sein. Denn im Ausland haben Millionen Verbraucher ihre Rechte gegenüber dem Konzern aufgrund von vorsätzlicher bzw. sittenwidriger Täuschung durchsetzen können.

 

Klagen in Österreich dauern an

In Österreich müssen die betrogenen Dieselhalter auf wegweisende Urteile bzw. eine einheitliche Rechtsprechung in dieser Sache warten. Der einzige, verbraucherfreundliche Lichtblick ist die Entscheidung des Oberlandesgericht in Wien, welches im April 2020 der klagenden Partei eine Entschädigung aufgrund von listiger Irreführung zusprach. In den Augen von Kanzleiinhaber und Rechtsanwalt Claus Goldenstein kann dies jedoch nicht die einzige Antwort auf den Skandal sein, der so viele Autofahrer in Österreich betrifft. Seine Kanzlei vertritt über 21.000 Mandanten in der Sache und hat für das erste wegweisende Urteil vor dem Bundesgerichtshof gesorgt: 

“Verbraucher aus Österreich haben im Dieselskandal ein Recht auf Entschädigung. Schließlich wurde oft genug bewiesen, dass Volkswagen seine Kunden nachweislich und sittenwidrig getäuscht hat. Leider müssen sich die Betroffenen bisher größtenteils mit Warten begnügen, anstatt hohe und rechtmäßige Zahlungen vom Konzern zu erhalten. Und das kann teuer werden.” 

Wartezeit kann teuer werden

Der Rechtsexperte macht darauf aufmerksam, dass die Betroffenen durch die langen Wartezeiten indirekt zur Kasse gebeten werden. Das liegt daran, dass bei erfolgreichen Klagen in der Regel eine Nutzungsentschädigung für jedes Fahrzeug berechnet wird, die sich negativ auf die Entschädigungssumme auswirkt. Wie viel den Verbrauchern dabei in Rechnung gestellt wird, ergibt sich aus der jeweils zurückgelegten Gesamtstrecke. Je länger die Fahrzeuge also genutzt werden, desto mehr Kilometer legen sie zurück und umso geringer fällt demnach die Entschädigung aus.

“Fakt ist, je länger Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen mit ihren Klagen warten, desto weniger Geld werden sie am Ende erhalten. Wir können daher nur jedem raten, unverzüglich Klage einzureichen,” erklärt Goldenstein und weiß, wie sich betroffene Österreicher schon heute zur Wehr setzen können: 

BGH-Urteil ebnet Weg für Klagen in Braunschweig

“Am 25. Mai 2020 haben wir deutschlandweit für Rechtssicherheit im Dieselskandal gesorgt. Der BGH hat endgültig definiert, wie sich die Entschädigungen bei Klagen im Abgasskandal zusammensetzen. Dieser Auffassung werden sämtliche deutsche Gerichte in dieser Sache folgen. Davon profitieren auch Betroffene aus Österreich. Seit dem Urteil können sie nämlich in Braunschweig gegen VW vorgehen, wo wir von der Kanzlei Goldenstein ihren rechtmäßigen Anspruch durchsetzen werden. 

Grundsätzlich ist dies seit Beginn des Abgasskandals möglich, da Österreicher im Falle eines Betrugs auch am Gerichtsstand des Betrügers klagen können. Dieser liegt bei Volkswagen in Braunschweig. Zuvor hat dieser Weg jedoch keinen Sinn ergeben, weil die Braunschweiger Gerichte kein einziges Urteil gegen den Konzern in dieser Sache gefällt haben. In aktuellen Verfahren werden die Richter jedoch der Auffassung des BGH auch bei österreichischen Klägern folgen und die Entschädigungszahlung gemäß des Urteils gewähren müssen. Die Erfolgschancen für Österreicher waren noch nie größer.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Schlagwörter
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: