11.
Aug 2020

Dieselskandal: Audi-Halter haben Anspruch auf Schadensersatz

Im Mai sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und somit für Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher. Der BGH entschied erwartungsgemäß verbraucherfreundlich. Folglich konnte der Kläger sein manipuliertes Fahrzeug an VW zurückgeben und erhielt dafür eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientierte. Das Urteil bringt Rechtssicherheit für Millionen Halter von Fahrzeugen aus dem Volkswagen-Konzern – auch für Audi-Besitzer. 

Rechtssicherheit für manipulierte Audi-Fahrzeuge 

In dem BGH-Fall ging es um einen Volkswagen-PKW mit einem EA 189-Motor. Weil der Bundesgerichtshof im Mai erstmals seine finale Rechtsauffassung zu diesem Thema mit der Öffentlichkeit geteilt hat, werden sich zukünftig sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Urteilen im VW-Dieselskandal auf die Entscheidung dieses Urteils beziehen. Der EA 189-Motor wurde allein in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2016 in mehreren Millionen PKW-Modellen des gesamten Volkswagen-Konzerns verbaut. 

 

Audi-Entwickler gelten als Miterfinder der Abschalteinrichtungen 

Die Audi-Entwickler gelten in Fachkreisen als Miterfinder der Abschalteinrichtungen, mit denen mehrere Millionen PKW manipuliert wurden. Die betroffenen Fahrzeuge haben in amtlichen Tests einen deutlich geringeren Schadstoffausstoß vorgegeben, als dies im tatsächlichen Straßenbetrieb der Fall war. 

 

Audi zahlte Strafe in Höhe von 800 Millionen Euro  

Wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen wurde Audi im Oktober 2018 von der Staatsanwaltschaft München mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Millionen Euro bestraft. Zudem hat die Staatsanwaltschaft München II gegen mehrere ehemalige Audi-Manager Anklage erhoben. So startet im September beispielsweise der Prozess gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler. 

  

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: