27.
Sep 2023

Dieselskandal beschäftigt deutsche Gerichte noch immer

Der Dieselskandal ist bereits seit Jahren bekannt. Vollständig aufgearbeitet wurde die Thematik allerdings bis heute nicht. So laufen an deutschen Gerichten beispielsweise noch immer Zehntausende Verfahren gegen die verantwortlichen Autobauer. Viele betroffene Fahrzeughalter haben zudem noch immer die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen.

Grundsatzurteil im VW-Abgasskandal wurde 2020 verkündet

Im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal, der 2015 bekannt wurde, besteht zumindest in Bezug auf die Rechte von betroffenen Fahrzeughaltern bereits weitgehend Klarheit. Während Anlegerklagen noch immer von den zuständigen Gerichten verhandelt werden und sich Ex-Führungskräfte von VW bis heute mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen auseinandersetzen müssen, hat Goldenstein Rechtsanwälte bereits im Mai 2020 das erste verbraucherfreundliche Grundsatzurteil zugunsten eines Halters eines illegal manipulierten VW-Fahrzeugs erwirkt.

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden damals, dass der Mandant von Goldenstein Rechtsanwälte Anspruch auf Schadensersatz hat und sorgten mit ihrem Urteil auch für sämtliche andere Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen für Rechtssicherheit. Dadurch konnten allein in Deutschland bereits Hunderttausende VW-Halter Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen.

Verantwortliche Hersteller versuchen, weitere Grundsatzurteile zu verhindern

Die illegalen Manipulationen anderer Hersteller wurden hingegen teilweise erst Jahre nach dem VW-Abgasskandal bekannt. Das führt dazu, dass auch die zivilrechtliche Aufarbeitung in diesen Fällen teilweise noch andauert, obwohl sich einige Entscheidungen im VW-Abgasskandal natürlich auch auf andere Hersteller wie Audi, Mercedes-Benz, Fiat oder Porsche übertragen lassen.

Generell versuchen die verantwortlichen Autobauer zudem mit allen Mitteln, Grundsatzurteile zu verhindern, damit nicht noch mehr betroffene PKW-Besitzer aufgrund von öffentlichkeitswirksamen verbraucherfreundlichen Entscheidungen Klagen einreichen. So hat Audi beispielsweise bereits mehrfach kurz vor einer Verhandlung am Bundesgerichtshof den jeweiligen Kläger entschädigt und die eigene Revision in der Sache zurückgezogen, damit es zu keinem Grundsatzurteil kommt.

Es werden noch immer neue Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen entdeckt

Die wichtigsten Urteile am Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die nicht verhindert werden konnten, fielen bislang fast allesamt verbraucherfreundlich aus. So wurden Abgasskandal-Klagen in diesem Jahr beispielsweise enorm vereinfacht, nachdem sowohl am EuGH als auch am BGH entschieden würde, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den jeweiligen Hersteller bestehen.

Dass es aufgrund solcher Urteile nun schnell zu einem Abschluss der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Skandals kommt, ist dennoch unwahrscheinlich. Das liegt neben den Verzögerungstaktiken der Hersteller auch an der Tatsache, dass noch immer regelmäßig neue Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückgerufen werden.

So wurde beispielsweise kürzlich bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aktuell mit Mercedes wegen der Entdeckung weiterer illegaler Abschalteinrichtungen in Kontakt steht. Zudem hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht im Februar selbst das VW Software-Update, mit dem die Abgasreinigung von illegal manipulierten Fahrzeugen normalisiert werden sollte, als unzulässig eingestuft. Dadurch könnten zeitnah erneut viele weitere Klagen im Abgasskandal eingereicht weden. Insofern ist es mehr als wahrscheinlich, dass der Abgasskandal deutsche Zivilgerichte auch noch in den kommenden Jahren beschäftigen wird.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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