15.
Sep 2020

Dieselskandal: Das müssen deutsche Daimler-Kunden nach US-Vergleich wissen

Der Dieselskandal-Vergleich zwischen Daimler, den US-Behörden und 250.000 US-Sammelklägern wurde nun endgültig beschlossen. Deutsche Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen erhalten hingegen kein Entschädigungsangebot. “Daimler wählt im Dieselskandal eine ähnliche Taktik wie VW und entschädigt US-Kunden zuerst. Doch auch Daimler wird der Skandal noch in diesem Jahr in Deutschland einholen”, meint Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die mehr als 22.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt. 

Vergleich kostet Daimler deutlich weniger als Volkswagen 

Insgesamt bringt Daimler mehr als 2 Milliarden US-Dollar für die Einigung auf. Zum Vergleich: Volkswagen zahlte bis zum Frühjahr 2018 mehr als das Dreifache an etwa 350.000 US-Sammelkläger und wurde darüber hinaus mit Strafen in Milliardenhöhe von den amerikanischen Behörden belegt. 

 

BGH befasst sich im Oktober mit Daimler-Dieselskandal 

In Deutschland befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. Oktober diesen Jahres mit dem Daimler-Dieselskandal. “Es ist davon auszugehen, dass die verantwortlichen Richter Daimler wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen verurteilen und somit Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher schaffen werden. Diese haben die Möglichkeit, ihre manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeuge an Daimler zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. 

Die PKW sind im Realbetrieb deutlich umweltschädlicher, als es offiziell kommuniziert und beworben wurde. Im Zuge des Skandals haben die Fahrzeuge zudem enorm an Wert verloren . Unter Umständen können sie sogar von Fahrverboten betroffen sein. Besitzer von Mercedes-Benz-Dieseln sollten sich unbedingt bezüglich ihrer Rechte informieren. Wir von der Kanzlei Goldenstein beraten Daimler-Halter diesbezüglich gern kostenfrei, erklärt Goldenstein. 

 

Daimler nutzt Thermofenster-Abschalteinrichtungen 

Daimler setzt bei vielen Diesel-Fahrzeugen auf sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben wurde (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. 

Der Autobauer selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. Auch die Richter des EuGH befassen sich noch in diesem Jahr mit der Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen. 

 

BGH-Urteil im Mai stärkte Verbraucherrechte 

Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können. Zwar gilt das Urteil bislang nur für VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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