17.
Dez 2019

Dieselskandal: Deutsche Fahrzeughalter verschenken 30 Milliarden Euro

Potsdam, 17. Dezember 2019. In Deutschland sind rund 2,4 Millionen VW-Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen. Doch noch immer setzen nur rund 700.000 Fahrzeughalter ihre Rechte gegenüber VW durch. Am 31.12.2019 tritt jedoch die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein. Deutsche Verbraucher verzichten so auf bis zu 30 Milliarden Euro Entschädigungszahlungen seitens des Wolfsburger Konzerns. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse der Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein. Die Kanzlei hat die durchschnittliche Entschädigungssumme aus mehr als 1.000 abgeschlossenen Fällen im Dieselskandal analysiert.

Im Schnitt erhalten VW-Halter demnach eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 17.510 Euro, wenn sie ihr gebrauchtes Diesel-Fahrzeug an den Wolfsburger Konzern zurückgeben. Doch mehr als zwei Drittel aller betroffenen Halter haben ihre Rechte gegenüber VW noch nicht angemeldet. Sollten diese ihren Rechtsanspruch nicht bis Ende diesen Jahres geltend machen, würden sie insgesamt Entschädigungen in Höhe von etwa 29,8 Milliarden Euro verschenken. In den USA entschädigte der Wolfsburger Konzern sämtliche Halter der rund 350.000 betroffenen Fahrzeuge mit umgerechnet rund 6,8 Milliarden Euro. Das sind etwa 19.428 Euro pro Fahrzeug.

VW Dieselskandal Entschädigungsumme bleibt liegen
Entschädignugsansprüche in Höhe von 29,8 Milliarden Euro werden zum 01.01.2020 verjähren.

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

“Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt eine dreijährige Verjährungsfrist ab der Kenntnis der geschädigten Personen. Da Volkswagen seine Kunden im Jahr 2016 über den Rückruf ihrer Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals informiert hat, geht die absolute Mehrheit der Experten davon aus, dass die Verjährungsfrist für sämtliche VW-Modelle des Motorentyps EA 189 am 31.12.2019 eintritt”, erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein und führt fort:

“Die Halter der Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall. Zudem haben die Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an Wert verloren. Deshalb haben betroffene Personen die Möglichkeit, einen Schadensersatz, der über dem aktuellen Marktwert ihres PKW liegt, von dem jeweiligen Hersteller einzufordern und ihr Fahrzeug zurückzugeben.

Nun müssen sich die rund 1,7 Millionen Fahrzeughalter, die ihre Rechte noch nicht durchsetzen lassen, beeilen: Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt diesen. Wir von der Kanzlei Goldenstein unterstützen aktuell mehr als 17.800 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit nahezu jeder unserer Individualklagen erfolgreich und unsere Mandanten erhalten ihre Entschädigung im Schnitt nach gerade einmal sechs bis acht Monaten.”

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Über die Kanzlei Goldenstein

Die Kanzlei Goldenstein ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.ra-goldenstein.de können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Sitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit mehr als 60 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

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