23.
Mai 2020

Dieselskandal: Die Stadt Bonn klagt erfolgreich gegen VW

Seit der VW-Dieselskandal öffentlich wurde, haben die betroffenen PKW massiv an Wert verloren. Zudem wurden in einigen deutschen Städten Diesel-Fahrverbotszonen errichtet. Doch betroffene Fahrzeughalter können sich gegen diesen Betrug wehren. So tat es auch die ehemalige deutsche Bundeshauptstadt Bonn, die 27 manipulierte VW-Fahrzeuge in ihrem Besitz hatte.

470.000 Euro Entschädigung

Im Dezember 2018 zog die Stadt in gegen die Volkswagen AG vor Gericht. Nachdem beide Parteien keine außergerichtliche Einigung erzielen konnten, kam es nun zu einem Urteil am Landgericht Bonn. Demnach darf die Stadt die manipulierten Fahrzeuge an VW zurückgeben und wird dafür rund 470.000 Euro als Entschädigung erhalten. 

“Die Stadt Bonn geht mit gutem Beispiel voran und beweist, dass Deutschland ein funktionierender Rechtsstaat ist. Das Urteil war keineswegs ein Sonderfall. Zahlreiche VW-Kunden haben ihre Rechte gegen den Konzern bereits durchgesetzt und nahezu jedes deutsche Gericht entscheidet in der Sache verbraucherfreundlich”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein und führt fort:

“Wir von Goldenstein & Partner ermöglichten bereits tausenden Fahrzeughaltern die Rückgabe ihres PKW für die Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises. Wir empfehlen jedem betroffenen Halter, ihre Rechte durchzusetzen und stehen gern für kostenfreie Beratungen zur Verfügung.”

BGH-Entscheidung wird für Rechtssicherheit in ganz Deutschland sorgen

Bislang fehlt im Dieselskandal noch ein höchstrichterliches Urteil durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Daran könnten sich sämtliche Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte orientieren und Verbraucher wüssten bereits vor der Klage genau, welche Entschädigung ihnen zusteht. In der Folge würde tatsächlich jedes Gericht in Deutschland den betroffenen Haltern eine Entschädigung zusprechen.

Am 25. Mai wird der BGH nun erstmals ein Urteil im Rahmen des VW-Dieselskandals sprechen. Diese Entscheidung wird für sämtliche Fahrzeughalter von PKW mit dem Motortyp EA 189 relevant sein. Neben Volkswagen haben auch die Konzerntöchter Audi, Porsche, Seat und Skoda diesen Motor in ihren Dieselfahrzeugen verbaut.

Das sind die Hintergründe des BGH-Falls

In dem BGH-Fall, der von der Kanzlei Goldenstein & Partner stammt, geht es um einen manipulierten VW Sharan mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW wurde im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem freien Händler gekauft. Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 28.333,13 Euro für die Rückgabe seines manipulierten Fahrzeugs zu. 

“Der Bundesgerichtshof wird das Urteil des OLG Koblenz wohl bestätigen, obwohl VW dagegen in Revision gegangen ist und den Betrug weiterhin bestritten hat. Das deuteten die Richter am heutigen Verhandlungstag ausführlich an. Damit können wir von Goldenstein & Partner einen Präzedenzfall für sämtliche deutsche Halter von Dieselfahrzeugen schaffen”, erklärt Claus Goldenstein.

Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Klagewelle führen

Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind.

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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