23.
Jun 2020

Dieselskandal: Diese Termine sind wichtig

Seit dem 25. Mai 2020 ist in Deutschland ein für alle Mal klar, dass Volkswagen für seine Abgas-Manipulationen im Zuge des Dieselskandal zu haften hat. An diesem Tag sorgte die Kanzlei Goldenstein für das erste Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) im Abgasskandal. 

In ihrer Rechtsprechung werteten die Richter des obersten deutschen Gerichtshofes die Manipulationen als illegal und definierten, wie der Autokonzern betroffene Verbraucher künftig zu entschädigen hat. Seither haben betroffene Halter die Gewissheit, dass sie ihren manipulierten Diesel-PKW zum Einkaufspreis plus Verzugszinsen an den Autobauer zurückgeben können. Lediglich die bisherige Laufleistung beeinflusst die Entschädigungssumme negativ. Ein Urteil mit Signalwirkung für sämtliche Gerichte, die sich in Deutschland mit Klagen in dieser Sache beschäftigen. 

Im Juli dieses Jahres verhandelt der BGH noch vier weitere Fälle im Dieselskandal, auch wenn das von der Kanzlei Goldenstein erwirkte Urteilte für Rechtsklarheit in der Sache gesorgt hat. Zudem wird sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Thema befassen. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, klärt auf, worum es sich dabei handeln wird:

EuGH urteilt zu Abschalteinrichtungen

Vor einigen Monaten erklärte die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof in ihrem Schlussantrag, dass Abschalteinrichtung in Diesel-Fahrzeugen durchweg als illegal zu klassifizieren sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese Einrichtungen dafür sorgen, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand andere Schadstoffwerte ausweisen, als es im normalen Gebrauch der Fall ist. Das ist grundsätzlich bei allen bisher entdeckten Versionen der Fall. Sollten die Richter des EuGH dieser Auffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, können sich sämtliche Autobauer in Deutschland auf mehrere Millionen Rückrufe und somit einen neuen Dieselskandal gefasst machen. Ein offizielles Urteil wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr folgen.

BGH knöpft sich Braunschweiger Urteile vor

Am 21. Juli wird sich der BGH zudem zwei VW-Klagen vornehmen, die zuvor vom Oberlandesgericht Braunschweig abgewiesen wurden. In den zu verhandelnden Fällen geht es um einen VW Passat und einen VW Tiguan. Das ist vor dem Hintergrund interessant, dass die Braunschweiger Richter noch nicht ein einziges Urteil in der Sache gegen Volkswagen gefällt haben. Und das nicht ohne Grund: Schließlich hat VW dort seinen Gerichtsstand. 

Hätten die Braunschweiger Richter stets verbraucherfreundlich geurteilt, wären wohl Millionen betroffene Diesel-Halter aus ganz Europa dort vor Gericht gezogen. Denn im Falle von Betrug bzw. sittenwidriger Täuschung kann der oder die Geschädigte sich auch am Gerichtsstand des Verursachers rechtlich zur Wehr setzen.

Das Braunschweiger Gericht kann jedoch schon einmal Platz für weitere Klagen in dieser Sache schaffen. Denn am 21. Juli wird der BGH klarstellen, dass die bisherigen Dieselskandal-Urteile in Braunschweig schlichtweg falsch waren. 

Am Braunschweiger Landgericht kündigte ein Richter bereits im Zuge unseres BGH-Urteils an, die bisherige Rechtsauslegung überdenken zu wollen. In Zukunft wird es also auch in Braunschweig verbraucherfreundliche Entscheidungen im Dieselskandal geben. Das ist unter anderem für ausländische Kläger spannend, in deren Ländern es noch kein höchstrichterliches Urteil in der Sache gibt. So können beispielsweise Österreicher ihre Rechte im Dieselskandal ab sofort problemlos in Braunschweig durchsetzen.

BGH klärt Deliktzinsen

Nur eine Woche später wird der BGH in zwei weiteren Dieselskandal-Fällen tätig. Zum einen wird dabei ein Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg zu einem manipulierten VW Golf neu verhandelt. In dem vorangegangenen Urteil sprachen die Richter dem betroffenen Kläger neben der Entschädigung abzüglich eines Ausgleichs für die bisherige Nutzung sogenannte Deliktzinsen zu. Diese Zinsen können im Fall von Betrug oder sittenwidriger Handlung in Höhe von 4 Prozent zugesprochen werden und berechnen sich anhand des Kaufpreises ab dem Tag der Anschaffung. Inwieweit das konform ist, wird der BGH klären.

Autokauf während des Diesel-Skandals

Zum anderen wird der BGH am selben Tag mit einem weiteren Dieselskandal-Fall befassen. Hierbei wird die Frage geklärt, ob Fahrzeughalter, die sich nach dem Bekanntwerden des Skandals einen Diesel zugelegt haben, dennoch Anspruch auf eine Entschädigung haben. Der Kläger des anhängigen Verfahrens hatte seinen manipulierten PKW im August 2016 gekauft – ein Jahr nach bekanntwerden des Dieselskandals.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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