24.
Jul 2020

Dieselskandal: Durchsuchungen bei Fiat Chrysler und Iveco

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in dieser Woche in Deutschland, Italien und der Schweiz Standorte von Fiat Chrysler und Iveco durchsuchen lassen. Die Autobauer werden verdächtigt, Diesel-Fahrzeuge der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco illegal manipuliert zu haben. Konkret sollen die PKW im Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen, als es eigentlich erlaubt ist. 

Jahrelange Ermittlungen gegen Fiat und Co. 

Seit Jahren halten sich Vermutungen, dass die Fahrzeughersteller illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. Dadurch werden die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien auf dem Prüfstand eingehalten, während der Schadstoffausstoß im tatsächlichen Straßengebrauch in die Höhe schnellt. So ermitteln die US-Umweltbehörde EPA sowie die EU-Kommission bereits seit einiger Zeit in der Sache. Auch bei Schadstoff-Tests des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sollen Fiat-Fahrzeuge negativ aufgefallen sein. Das legt ein RBB-Bericht aus dem Oktober 2019 nahe. 

 

Das müssen Fiat-Besitzer nun wissen 

“Wer ein Diesel-Fahrzeug von Fiat, Alfa-Romeo, Jeep oder Iveco besitzt, sollte die Lage ganz genau beobachten und sich bezüglich rechtlicher Schritte beraten lassen”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ergänzt: “Ähnlich wie im VW-Dieselskandal werden auch die betroffenen PKW des italienischen Konzerns durch den Skandal enorm an Wert verlieren. Es drohen Rückrufe und im schlimmsten Fall sogar der Ausschluss vom Straßenverkehr. Betroffene Halter haben jedoch die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren und eine hohe Entschädigung durchzusetzen. Gern beraten wir die Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.” 

 

Rechtssicherheit durch BGH-Urteil 

Im Mai 2020 sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Auf das verbraucherfreundliche Urteil werden sich in Zukunft sämtliche deutschen Amt-, Landes- und Oberlandesgerichte beziehen. Konkret bewerteten die BGH-Richter die Abschalteinrichtungen in VW-Dieselfahrzeugen mit dem EA 189-Motor als illegal.  

Betroffene Halter haben nun die Gewissheit, dass sie ihre manipulierten PKW an den Hersteller zurückgeben können und dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises plus Verzugszinsen erhalten. Diese Zinsen sollen Kläger finanziell dafür entschädigen, dass die Fahrzeuge während der Klage noch nicht zurückgegeben werden konnten. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die Kläger in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von dem Schadensersatz abziehen lassen. 

 

Baldiges EuGH-Urteil könnte auch andere Hersteller in Erklärungsnot bringen 

Bislang lässt sich das Urteil aber nur auf entsprechende VW-Fahrzeuge übertragen, obwohl auch bei anderen Herstellern klar ist, dass diese ihre Diesel-PKW manipuliert haben. Das könnte sich jedoch bald ändern: 

Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Auch zahlreiche weitere Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. 

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: