15.
Apr 2021

Dieselskandal: Entschädigungen für Vielfahrer

Wer die Rückabwicklung seines manipulierten Fahrzeugs wegen des Abgasskandals durchsetzt, erhält eine Entschädigung. Diese orientiert sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis. Allerdings müssen sich die betrogenen PKW-Besitzer in diesem Fall eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Da das Fahrzeug trotz des Skandals gefahren werden konnte, soll der daraus resultierte Wertverlust bei der Berechnung der Entschädigungssumme berücksichtigt werden. Wer zu viele Kilometer zurückgelegt hat, könnte daher möglicherweise leer ausgehen. Doch auch Vielfahrer können definitiv Schadensersatz im Abgasskandal erhalten.

Der Anspruch auf merkantilen Minderwert

Da die illegal manipulierten PKW aufgrund des Dieselskandals enorm an Wert verloren haben, können die PKW-Besitzer diese Wertminderung bei dem jeweiligen Fahrzeughersteller einfordern. Dies wird juristisch als Anspruch auf merkantilen Minderwert bezeichnet. In der Regel lassen sich so Entschädigungen in Höhe von 20-25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen.

Diese Form der Rechtsdurchsetzung lohnt sich vor allem für PKW-Halter, die mit ihrem Fahrzeug mehr als 200.000 Kilometer zurückgelegt haben. Dann übersteigt die Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises in der Regel den Schadensersatz, der im Rahmen einer Fahrzeug-Rückgabe möglich wäre. Ausnahmen stellen hier nur Fahrzeuge dar, die eine deutlich höhere Laufleistung als 300.000 Kilometer erreichen können – zum Beispiel Wohnmobile.

So wird die Höhe des Schadensersatzes berechnet

Bei herkömmlichen PKW-Modellen wird in der Regel von einer maximalen Laufleistung in Höhe von 250.000-350.000 Kilometer ausgegangen. Hat ein Auto also 125.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 250.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen.

Der Kläger bekäme folglich die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen ab dem Tag der Klage-Erhebung. Wer hingegen bereits 250.000 Kilometer zurückgelegt hat, kann sein Fahrzeug nach dieser Rechnung nicht länger für eine Entschädigungszahlung an den Hersteller zurückgeben. Der Anspruch auf merkantilen Minderwert besteht allerdings auch in diesem Fall.

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