14.
Jul 2020

Dieselskandal in Österreich: Deshalb sollten Halter trotz 30-jähriger Verjährungsfrist jetzt klagen

Gegenüber deutschen Verbrauchern haben Österreicher im Dieselskandal einen entscheidenden Vorteil. Die Verjährungsfrist, welche in Deutschland nicht abschließend geklärt ist, beträgt für sie bei sittenwidriger Täuschung ganze 30 Jahre – auch vor deutschen Gerichten. Das bedeutet, dass betroffene Fahrzeughalter aus Österreich ihre Klage theoretisch auch noch in einigen Jahrzehnten gegen VW einreichen können. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, rät davon jedoch ab und erklärt, weshalb sofortige Klagen in Deutschland sinnvoller sind. Seine Kanzlei vertritt über 21.000 Mandanten im VW-Abgasskandal, mehr als 1.500 stammen dabei aus Österreich: 

“Ist eine Person aus Österreich nachweislich Opfer einer vorsätzlichen bzw. sittenwidrigen Täuschung, hat sie geltend der Rechtsprechung zufolge bis zu 30 Jahre Zeit, um sich juristisch gegen den Verursacher zur Wehr zu setzen. Das kann durchaus sinnvoll sein, damit sich betroffene Verbraucher auch Jahre nach der Bekanntwerden der Tat noch juristisch wehren können.

Im Falle des VW-Abgasskandals gibt es jedoch zwei grundlegende Argumente, die dagegen sprechen: Zum einen muss die sittenwidrige Täuschung in Österreich noch vor jedem Gericht neu verhandelt werden, da es keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt. Zum anderen verlieren die Fahrzeughalter mit jedem Tag, den sie länger warten, Geld. Betroffene Verbraucher sollten sich daher schon heute gegen den Konzern zur Wehr setzen – und zwar in Deutschland.

Darum sind Klagen in Deutschland möglich

Am 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof in Deutschland, die höchste richterliche Instanz, Volkswagen endgültig aufgrund von sittenwidriger Täuschung verurteilt und abschließend definiert, wie sich die Entschädigungen bei Klagen zusammensetzen. Seither ist klar, dass betroffene VW-Käufer ihre manipulierten Dieselfahrzeuge zum Kaufpreis zurückgeben können – abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Zudem erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Verzugszinsen, die zusätzlich auf die Entschädigungssumme angerechnet werden. Auch österreichische VW-Halter profitieren von diesem Urteil, denn sie können ihre Rechte in Braunschweig durchsetzen.

Grundsätzlich sind die Klagen in Braunschweig seit Beginn des Abgasskandals möglich, denn dort hat Volkswagen seinen Gerichtsstand. Zuvor war dieser Schritt jedoch wenig erfolgversprechend, weil die dortigen Richter nicht ein einziges Urteil gegen den VW gefällt haben. Durch die Entscheidung des BGH hat sich dies geändert, da sich sämtliche deutschen Gerichte – auch das in Braunschweig – in ihren Urteilen auf diese Rechtsprechung beziehen werden. Ein Braunschweiger Richter kündigte zudem bereits an, seine bisherige Einschätzung aus diesem Grunde zu revidieren. 

Wer mit Klage wartet verliert Geld

Vom Abgasskandal betroffene Österreicher sollten jedoch nicht mit ihrer Klage warten, sonst verlieren sie bares Geld. Je länger die Halter ihre Fahrzeuge nutzen, desto geringer fällt die Entschädigung aus. Entsprechend der jeweiligen Laufleistung des PKW wird nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich negativ auf die Entschädigungssumme auswirkt. Wer mit seiner Klage also weiterhin wartet, verliert jeden Tag mehr Geld.

Klagen ohne Risiko möglich

Wer Angst vor eventuellen finanziellen Problemen hat, kann sich dagegen absichern. Für die Klagen in Deutschland haben uns die führenden Rechtsschutzversicherer aus Österreich sowie einen Prozesskostenfinanzierer ihre Deckungszusage gegeben. Für die entsprechenden Österreicher bedeutet dies, dass sie zu 100 Prozent ohne eigenes Risiko eine Klage in Braunschweig gegen VW einreichen können. In Österreich muss hingegen jede Klage mit entsprechendem Risiko einzeln verhandelt werden.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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