10.
Mrz 2020

Dieselskandal: Österreichische VW-Halter haben Anspruch auf mehr als sechs Milliarden Euro

VW-Halter aus Österreich haben Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von über sechs Milliarden Euro aufgrund des Abgasskandals. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der Kanzlei Goldenstein & Partner hervor. Die Kanzlei hat die durchschnittliche Entschädigungssumme aus mehr als 1.000 abgeschlossenen Klagen im Dieselskandal analysiert. Insgesamt vertritt Goldenstein & Partner fast 18.000 Mandanten im Abgasskandal. Auch für österreichische VW-Kunden hat die Kanzlei einen Weg gefunden, um die Schadensersatzansprüche juristisch durchzusetzen. 

Fünfstellige Entschädigungen pro Fahrzeug

Der Analyse zufolge erhalten VW-Halter im Schnitt eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 17.510 Euro, wenn sie ihr gebrauchtes Diesel-Fahrzeug an den Wolfsburger Konzern zurückgeben. In Österreich sind insgesamt rund 363.400 Volkswagen-Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen. Würde jeder Fahrzeughalter eine Entschädigung einklagen, müsste Volkswagen mit Kosten in Höhe von 6,36 Milliarden Euro rechnen. In den USA entschädigte der Wolfsburger Konzern sämtliche Halter der rund 350.000 betroffenen Fahrzeuge bereits vor Jahren mit umgerechnet rund 6,8 Milliarden Euro. Das sind etwa 19.400 Euro pro Fahrzeug.

Österreicher können in Stuttgart klagen

Während österreichische Gerichte bislang noch in keinem Fall zugunsten der betroffenen VW-Kunden entschieden haben, urteilen die deutschen Gerichte nahezu ausschließlich verbraucherfreundlich – so auch in Stuttgart. Dort hat die Robert Bosch GmbH ihren Sitz. Das Unternehmen hat die Motor- und Dosiersteuergeräte an VW geliefert, mit deren Software der Wolfsburger Konzern seine die Fahrzeuge manipuliert hat. Die Robert Bosch GmbH ist dementsprechend wurden und ist maßgeblich am Abgasskandal beteiligt und musste deshalb sogar ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro zahlen. Österreichische VW-Halter. Vom Dieselskandal betroffenen Österreicher können ihre Rechte daher in Stuttgart durchsetzen. 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen, welche die Nutzungsentschädigung ausgleichen. In diese Richtung hat sich bislang mehrere deutsche Oberlandesgerichte ausgesprochen.

Claus Goldenstein, Inhaber von Goldenstein & Partner, kommentiert: 

“Bei unseren Klagen gegen VW setzen wir im Schnitt Entschädigungen in Höhe von 17.510 Euro pro Fahrzeug durch. Für die über 360.000 betroffenen VW-Halter aus Österreich ergibt sich daraus eine Summe von über sechs Milliarden Euro, die ihnen theoretisch zusteht. Bisher gehen die betroffenen Österreicher allerdings leer aus und werden von dem Konzern sowie den Gerichten im Stich gelassen. So urteilte noch nicht ein einziges österreichisches Gericht in der Sache zu Gunsten der Verbraucher. 

Wir von Goldenstein & Partner haben jedoch eine Lösung für dieses Problem gefunden und setzen die Rechte von betroffenen Österreichern in Stuttgart durch. Für unsere rechtsschutzversicherten Mandanten ist das sogar risikofrei. Die größten Versicherer Österreichs haben uns in der Sache bereits eine Deckungszusage gegeben. Dadurch können wir bereits heute die Rechte von hunderten VW-Kunden aus Österreich in Stuttgart durchsetzen.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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