01.
Jul 2020

Dieselskandal: Razzien bei Continental und Volkswagen

Knapp fünf Jahre ist der VW-Dieselskandal nun öffentlich. Vollständig aufgeklärt wurde er jedoch noch immer nicht. Nun öffnet sich ein neues Kapitel in den Ermittlungen: Am Mittwoch gab es im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsskandal Razzien in mehreren deutschen Büros des Autozulieferers Continental. Laut der WirtschaftsWoche geht es in den Ermittlungen unter anderem um den Verdacht der Beihilfe zum Betrug. Auch Volkswagen-Büros wurden durchsucht.

 

Bereits im Januar 2020 gab es im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Durchsuchungen bei dem Hannoveraner Dax-Konzern. Damals ging es jedoch um einen anderen Kunden des Unternehmens: Mitsubishi. Continental zählt zu den weltweit größten Autozulieferern und liefert Autoteile an zahlreiche große Fahrzeughersteller.

Auch Bosch und ZF Friedrichshafen sind in den Abgasskandal verstrickt

Auch weitere Zulieferer aus der Automobilindustrie mussten sich bereits für ihre Verfehlungen im Rahmen des Dieselskandals verantworten. Bosch zahlte im Mai 2019 beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro wegen der Auslieferung von rund 17 Millionen Steuergeräten für die Manipulationssoftware von VW. 

Mitte Juni 2020 akzeptierte ZF Friedrichshafen ein Bußgeld in Höhe von 42,5 Millionen Euro, da das Unternehmen Getriebesoftware an verschiedene Autokonzerne ausgeliefert hatte, mit deren Hilfe der Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen im Straßenbetrieb deutlich höher ausfiel als auf dem Prüfstand. Zu den größten Automobil-Kunden des Unternehmens gehören unter anderem BMW und Daimler.

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein und Partner, bewertet die Situation:

“Der Dieselskandal betrifft nicht nur Autobauer, sondern auch zahlreiche Zulieferer. Das ist bereits seit längerer Zeit bekannt. Für betroffene Verbraucher ist es wichtig, dass dieser Betrug endlich vollständig aufgeklärt wird. Auch mehr als vier Jahre nachdem der Abgasskandal erstmals medial diskutiert wurde, gibt es noch immer eine Menge Fragezeichen. 

Wir von der Kanzlei Goldenstein setzen uns bereits seit Jahren für die Rechte von betroffenen Fahrzeughaltern ein, um diesbezüglich auch in Deutschland endgültig für Rechtssicherheit zu sorgen. So haben wir unter anderem das erste BGH-Urteil im VW-Dieselskandal erwirkt und somit für Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher gesorgt. In Zukunft werden sich alle deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen auf diese Entscheidung berufen.

Die Bundesrichter haben den Einbau von Abschalteinrichtungen als sittenwidrige Handlung eingestuft. Verbraucher erhalten dadurch endgültig die Gewissheit, dass sie ihr manipuliertes Fahrzeug gegen die Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises zurückgeben können. Wir raten den Haltern von manipulierten Dieselfahrzeugen unbedingt dazu, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und sich gegen diese bewusste Täuschung der Automobilindustrie zu wehren.”

Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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