19.
Jan 2021

Dieselskandal: Schadensersatz für Taxifahrer

Diesel-Fahrzeuge waren in den vergangenen Jahrzehnten sehr beliebt bei Taxiunternehmern. Aufgrund ihrer Langlebigkeit eigneten sie sich perfekt für die Personenbeförderung. Mittlerweile steht allerdings fest: Zahlreiche Taxis sind vom Abgasskandal betroffen. Die Fahrzeuge wurden illegal manipuliert und hätten eigentlich nie zugelassen werden dürfen. Beliebte Taxi-Modelle wie die Mercedes-Benz E-Klasse wurden sogar schon offiziell zurückgerufen. Taxi-Unternehmer können jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen. 

Schadensersatz im Dieselskandal: Diese Möglichkeiten haben betroffene Halter  

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann seine rechtlichen Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung gegenüber dem verantwortlichen Hersteller geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das jeweilige Fahrzeug im Zuge einer Rückrufaktion bereits ein Software-Update erhielt, das die Abgasreinigung normalisierte. 

Für Taxifahrer ergibt es in der Regel Sinn, das eigene Fahrzeug zu behalten und sich für den Wertverlust aufgrund des Abgasskandals entschädigen zu lassen. Fakt ist: Dieselautos haben im Zuge des Abgasskandals enorm an Beliebtheit und damit auch an Wert verloren. Dieser Wertverlust betrifft nachweislich manipulierte Fahrzeuge umso mehr. 

Daher ist es möglich, eine Entschädigung in Höhe von etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises erfolgreich als bei dem jeweiligen Autobauer geltend zu machen und den manipulierten PKW zu behalten. Vor allem für Vielfahrer, deren Fahrzeuge mehr als 200.000 Kilometer zurückgelegt haben, ergibt diese Variante der Schadensersatzklage im Dieselskandal Sinn. Wer weniger Kilometer auf dem Tacho hat, sollte hingegen über die komplette Rückabwicklung seines Fahrzeuges nachdenken. In diesem Fall winkt nämlich oft eine deutlich höhere Entschädigungssumme. 

 

Rechtssicherheit dank BGH-Urteil  

Am 25. Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und schuf damit Rechtssicherheit für sämtliche Verbraucher in Deutschland. Seitdem ist klar, dass die Fahrzeug-Manipulationen im Rahmen des Dieselskandals illegal waren und betroffene Haltern Schadenersatzansprüche in Höhe des vollen Kaufpreises sowie Verzugszinsen haben 

Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die PKW-Besitzer negativ anrechnen lassen. So erhielt der BGH-Mandant von der Kanzlei Goldenstein beispielsweise 29.805,32 Euro für seinen VW Sharan, obwohl er das Auto knapp sechs Jahre zuvor für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. Besonders ins Gewicht fällt diese sogenannte Nutzungsentschädigung erst ab einer Laufleistung in Höhe von ca. 200.000 Kilometern. 

Bislang sorgt das BGH-Urteil für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, für Rechtssicherheit. Das betrifft beispielsweise auch die bei Taxifahrern beliebten Skoda Octavia und VW Passat. Grundsätzlich lässt sich die Entscheidung aber auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW von anderen Herstellern übertragen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: