13.
Nov 2020

Dieselskandal-Urteil: 54.000 Euro für manipulierten Mercedes

Nicht wenige Mercedes-Fahrer waren erschüttert, weil auch der Premium-Fahrzeughersteller Daimler seine PKW illegal manipuliert hat. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln sorgt diesbezüglich für bessere Stimmung unter betroffenen Mercedes-Benz-Besitzern: Die verantwortlichen Richter haben dem Halter eines Mercedes-Benz Marco Polo nun Schadensersatz in Höhe von rund 54.000 Euro zugesprochen. „Das Urteil ist rechtskräftig und lässt sich auch auf andere Mercedes-Modelle übertragen”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt. 

 

BGH-Urteil sorgt für Rechtssicherheit im Abgasskandal 

Bereits im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können. Zwar gilt das Urteil bislang nur für VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zudem bereits ein Verfahren im Daimler-Dieselskandal für den 14. Dezember terminiert. Zahlreiche Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Richter auch in dieser Sache verbraucherfreundlich entscheiden werden. Das Urteil wird für Rechtssicherheit in ganz Deutschland sorgen.  

  

Verbraucheranwalt rechnet mit weiteren Verurteilungen von Daimler  

Mercedes-Benz-Halter werden bald die endgültige Gewissheit haben, dass sie ihre manipulierten Fahrzeuge für den ursprünglichen Kaufpreis an den Hersteller zurückzugeben können. Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist ein erster Schritt in diese Richtung. 

Fahrzeughalter in ganz Deutschland sollten sich unbedingt informieren, ob auch ihr PKW mit einer illegalen Abschalteinrichtung arbeitet. Wir von der Kanzlei Goldenstein stehen diesbezüglich gern für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung”, sagt Claus Goldenstein. 

 

Mit dieser Abschalteinrichtung arbeiten Mercedes-Fahrzeuge 

Einige Mercedes-Modelle arbeiten mit einem sogenannten Thermofenster: Sobald sich die Außentemperatur unter bzw. über den Grenzwerten befindet, die in den Testlaboren vorgeschrieben wurden (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung der betroffenen Fahrzeuge per Computerbefehl heruntergefahren. Das bedeutet, dass die manipulierten PKW bei weniger als 20 oder mehr als 30 Grad unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen.  

Daimler selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen Fahrzeuge zu schützen. Experten zweifeln jedoch an der Notwendigkeit eines Thermofensters. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) beispielsweise in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: