22.
Apr 2020

Dieselskandal: Verjährung in Österreich

In Deutschland herrscht bezüglich der Verjährung in Anwalts- und Gerichtskreisen große Uneinigkeit darüber, ob und wann die Verjährung eintritt bzw. bereits eingetreten ist. Die Frage, ab wann der Skandal in vollem Umfang bekannt geworden ist, konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. In Österreich ist die Gesetzeslage diesbezüglich deutlich verbraucherfreundlicher. Eine Verjährung tritt laut Rechtsexperten erst nach 30 Jahren in Kraft. Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein, erklärt die Details und warum vom Abgasskandal betroffene Verbraucher aus Österreich dennoch in Deutschland klagen sollten, denn viel Zeit bleibt ihnen nicht: 

 

30 Jahre Verjährungsfrist

Gemäß der nationalen Rechtsprechung gilt zunächst auch in Österreich bei Schadensersatzansprüchen eine grundsätzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Würde man beispielsweise der teilweise verbreiteten und unsachgemäßen Auffassung folgen, dass der Skandal durch ein Schreiben von VW bereits 2016 für alle Betroffenen bekannt wurde, wäre diese Frist demnach verstrichen. Handelt es sich in der Sache jedoch um eine arglistige bzw. sittenwidrige Täuschung, verlängert sich die Verjährung auf 30 Jahre. Nach österreichischem Recht kommt diese Verjährung zum Tragen, wenn der anspruchsbegründende Schaden durch eine strafrechtlich relevante Handlung verursacht worden ist – wie zum Beispiel durch einen Betrug. In Deutschland wird diese Auffassung unter anderem von sämtlichen Oberlandesgerichten durchweg bejaht. Eine Sonderregelung zur Verlängerung der Verjährungsfrist gibt es jedoch nicht.” 

Klage in Österreich nicht sinnvoll

Auch wenn betroffene Österreicher also noch einige Jahre mehr Zeit haben, um gegen VW vorzugehen, rät Goldenstein entschieden davon ab, überhaupt in Österreich gegen den Autobauer zu klagen. Die Gründe liegen für ihn dafür auf der Hand: Zum einen gibt es in Österreich bislang noch kein einziges Gericht, welches in dieser Sache verbraucherfreundlich entschieden hat – bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung wird es noch Jahre dauern. Zum anderen verlieren betroffene Verbraucher durch die sogenannte Nutzungsentschädigung jeden Tag, den Sie mehr warten, bares Geld: 

Die vom Dieselskandal betroffenen Österreicher wurden von ihrer heimischen Justiz bisher im Regen stehen gelassen. Da hilft ihnen auch die 30 Jahre lange Verjährungsfrist nicht weiter. Vielmehr könnte sich eine lange Wartezeit noch als grober Nachteil für die Fahrzeughalter erweisen. In vielen Fällen machen die Gerichte nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung geltend, die von dem ursprünglichen Einkaufspreis abgezogen wird. Diese Nutzungsentschädigung wird von der jeweiligen Laufleistung abhängig gemacht. Je länger die betrogenen Dieselfahrer warten, desto höher steigt die Nutzung und umso weniger erhalten sie zurück.”

Stuttgart: Die Alternative für Österreicher 

Während die Situation für betroffene Österreicher in ihrem Heimatland nicht gerade erfolgsversprechend ist, haben Goldenstein und seine Kanzlei einen alternativen Rechtsweg ausgemacht, wie die betrogenen Verbraucher in Stuttgart eine Entschädigung erhalten können. Mit über 20.800 Mandanten im Dieselskandal, gehören sie zu den größten Experten in der Sache. Nicht umsonst sind sie am 5. Mai für den ersten Fall im Abgasskandal verantwortlich, der vor dem obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), verhandelt wird:

2015 wurde bekannt, dass neben Volkswagen auch die Robert Bosch AG maßgeblich am Abgasskandal beteiligt ist. Das in Stuttgart ansässige Unternehmen hat Millionen Motor- und Dosiersteuergeräte an VW geliefert, mit deren Software der Konzern die Manipulation in die Tat umsetzte. 2019 wurde der Konzern dafür mit einem Bußgeld über 90 Millionen Euro belegt. 

Betroffene Österreicher können daher auch gegen Bosch in Stuttgart vorgehen, wo die Gerichte bereits mehrfach auf der Seite der Verbraucher standen. Grundsätzlich wäre dies auch in Braunschweig möglich, wo VW seinen Gerichtsstand hat. Das Oberlandesgericht hat sich jedoch noch in keinem Urteil verbraucherfreundlich geäußert. Statt weiterhin zu warten, sollten Dieselhalter aus Österreich ihre rechtmäßige Entschädigung daher gegen Bosch in Stuttgart durchsetzen. Bei Goldenstein beraten wir sie dazu in der Erstbesprechung gerne kostenfrei. Im Schnitt setzen wir bei unseren Klagen im Abgasskandal 17.510 Euro pro Fahrzeug durch.” 

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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