20.
Mai 2020

Dieselskandal: VW-Führung kauft sich frei

Die Strafverfahren wegen möglicher Marktmanipulationen gegen VW-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wurden aktuell gegen die Zahlung von insgesamt 9 Millionen Euro eingestellt. 

Die beiden Top-Manager des Konzerns waren im September 2019 angeklagt worden, weil sie die VW-Aktionäre nicht rechtzeitig über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert hätten. Beide mussten nun je 4,5 Millionen Euro zahlen. Unklar ist aktuell noch, ob die Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von VW, Martin Winterkorn, auch eingestellt werden. 

 

Das sind die Hintergründe der Anklage

2015 wurde öffentlich, dass Volkswagen in Diesel-Modellen mit dem Motor EA 189 illegale Abschalteinrichtungen installierte. Dadurch haben die Fahrzeuge in Testsituationen einen geringeren Schadstoffausstoß vorgegeben, als es im tatsächlichen Straßengebrauch der Fall war. 

In der Folge musste der Wolfsburger Konzern weltweit mehr als elf Millionen Fahrzeuge zurückrufen – allein in Deutschland waren es rund 2,4 Millionen Fahrzeuge. Die betroffenen PKW haben durch den Skandal massiv an Wert verloren. Zudem wurden seitdem in einigen deutschen Städten Fahrverbotszonen für bestimmte Dieselfahrzeuge eingerichtet.

 

Dieselskandal: Betroffene Fahrzeughalter können sich wehren

Während der Konzern die Fahrzeughalter aus den USA bereits nach kurzer Zeit entschädigte, herrscht in Deutschland noch keine Rechtssicherheit. Obwohl viele deutsche Gerichte in der Sache verbraucherfreundlich entscheiden, fehlt bislang ein höchstrichterliches Urteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Daran könnten sich alle deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte orientieren. 

Dies ändert sich am 25. Mai, wenn der BGH erstmals ein Urteil im VW-Dieselskandal verkünden wird. In dem Fall von der Kanzlei Goldenstein & Partner geht es um einen VW Sharan, der im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem freien Händler gekauft wurde. 

Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 25.616,10 Euro nebst Zinsen für die Rückgabe seines manipulierten PKWs zu. Zu diesem Zeitpunkt war es das erste stattgegebene Urteil eines deutschen Oberlandesgerichts im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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