02.
Dez 2019

Dieselskandal: Weitere Rückrufe bei Audi und VW

Bis vor kurzem waren nur Autos der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 von Rückrufaktionen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal betroffen. Nun gibt es in Deutschland bereits den zweiten Rückruf von Euro 4-Fahrzeugen: Volkswagen und die Konzern-Tochter Audi müssen insgesamt 65.000 Autos zurückrufen und einem Software-Update unterziehen.

Dabei geht es um besonders hochmotorisierte Fahrzeuge: Von dem Rückruf sind der VW Touareg und VW Phaeton sowie die Audi-Modelle A4, A6 und A8 mit 3.0 Liter Diesel-Motoren betroffen. Die Fahrzeuge wurden zwischen 2003 und 2009 gebaut. Vor kurzem veranlasste das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits den verpflichtenden Rückruf von rund 40.000 Audi Euro 4-Fahrzeugen mit einem 2.7 Liter Motor.

Insgesamt mehr als 100.000 betroffene Euro 4-Fahrzeuge

In den insgesamt mehr als 100.000 betroffenen Autos sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein, die den Stickoxid-Ausstoß in Testsituationen manipulieren. Tatsächlich soll der Abgasausstoß die zulässigen Grenzwerte der Euro 4-Abgasnorm weit übertreffen.

Kurios: Software-Update enthält ebenfalls Abschalteinrichtung

Betroffene Fahrzeughalter werden nun ein Schreiben des jeweiligen Herstellers erhalten. Sie müssen anschließend einen Werkstatttermin vereinbaren, damit ihr Fahrzeug eines Software-Updates unterzogen wird. Dadurch soll der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge reduziert werden.

Das ARD-Fernsehmagazin Kontraste deckte jedoch im September auf, dass die VW-Abgaseinrichtung nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad funktionieren und teilweise sogar mehr Schadstoffe als vor dem Update ausstoßen. In Österreich urteilte das Oberlandesgericht Wien kürzlich sogar, dass diese sogenannten Thermofenster einen Mangel darstellen und betroffene Fahrzeuge deshalb behördlich verboten werden könnten.

Das ist die Rechtslage für betroffene Fahrzeughalter

“Der aktuelle Rückruf beweist, dass Audi und VW mindestens seit 2003 Abschalteinrichtungen in ihre Fahrzeuge eingebaut haben. Das ist ein weiterer Paukenschlag im Dieselskandal”, kommentiert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner. Claus Goldenstein erklärt:

“Betroffene Audi- und VW-Halter werden zeitnah über den Rückruf ihres Fahrzeuges informiert. Für sie besteht die Möglichkeit, juristisch gegen die Hersteller vorzugehen und ihr Fahrzeug gegen die Zahlung einer Entschädigung zurückzugeben.

Diese Entschädigung liegt in der Regel deutlich über dem jeweiligen Marktwert des Fahrzeuges und setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere hängt von der individuellen Laufleistung des Fahrzeuges ab. Teilweise sprechen die deutschen Gerichte betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktszinsen zu, die die Entschädigungssumme noch höher ausfallen lassen.

Wir von Goldenstein & Partner setzen aktuell bereits die Rechte von mehr als 11.000 Fahrzeughaltern von manipulierten PKW in Deutschland durch. Für unsere Mandanten ist die Durchsetzung ihrer Rechte stets risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen.”

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