16.
Nov 2020

Dieselskandal: Wohnmobil behalten und trotzdem Schadensersatz durchsetzen

In der Wohnmobil-Szene herrscht Verunsicherung wegen des Dieselskandals. Erst kürzlich verkündete die Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass in Deutschland etwa 200.000 manipulierte Fiat- und Iveco-Fahrzeuge zugelassen wurden – darunter zahlreiche Wohnmobile. Betroffenen Haltern droht ein extremer Wertverlust der sonst eigentlich so wertstabilen Wohnmobile. Die Fahrzeuge zurückgeben, ist für viele Wohnmobil-Besitzer jedoch keine Option. Diese können jedoch auch Schadensersatzansprüche geltend machen und ihr Fahrzeug behalten. 

 

Wohnmobil-Dieselskandal: Diese rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Halter 

Betroffene Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben im Rahmen des Dieselskandals zwei Optionen der Durchsetzung von Schadensersatz: So gibt es die Möglichkeit, das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben und dafür eine Entschädigung erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ können die betroffenen Fahrzeughalter das manipulierte Wohnmobil aber auch behalten und einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises als Schadensersatz durchsetzen. 

Da die illegal manipulierten Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals enorm an Wert verloren haben, können die Fahrzeugbesitzer diese Wertminderung nämlich bei dem jeweiligen Hersteller des Schummelmotors einfordern. Im Falle des Wohnmobil-Dieselskandals ist dies Fiat oder Iveco – auch wenn das Wohnmobil von einem Reisemobilhersteller wie z.B. Dethleffs oder Cathago ausgebaut wurde. In der Regel lassen sich so Entschädigungen in Höhe von 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen. 

 

Rechtsanwalt rät: Frühzeitige Beratung lohnt sich – Klagen sind risikofrei 

“Für Wohnmobil-Halter ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Schritte in der Sache einzuleiten. Mit jedem gefahrenen Kilometer sinkt nämlich auch der Entschädigungsanspruch der betroffenen Fahrzeughalter und die Klage ist grundsätzlich risikofrei:  

Rechtsschutzversicherungen tragen die vollen Verfahrenskosten für betroffene Wohnmobil-Halter. Wer nicht versichert ist, kann auf die Dienste unseres Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser streckt die vollständigen Verfahrenskosten vor und bezieht dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine vergleichsweise geringe Provision, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er führt fort:
 

“Wir von der Kanzlei Goldenstein vertreten bereits mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal und sind unter anderem für das erste Bundesgerichtshof-Urteil in der Sache verantwortlich. Betroffene Halter beraten wir gern kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten und helfen Ihnen, sich gegen diesen Betrug zu wehren. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Nutzungsdauer des jeweiligen Wohnmobils. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: