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Dürfen Glücksspielanbieter aus dem Ausland in Deutschland aktiv sein?
Während die deutschen Online-Glücksspielgesetze in Deutschland bis heute vergleichsweise restriktiv sind, gehen viele ausländische Regierungen das Thema deutlich liberaler an. So sind beispielsweise Länder wie Malta oder Zypern für ihre vergleichsweise unkomplizierte Vergabe von Glücksspiellizenzen bekannt. Doch dürfen Glücksspielunternehmen mit Hauptsitz im Ausland auch in Deutschland aktiv sein?
Gilt die EU-Dienstleistungsfreiheit auch für Online-Glücksspiel?
In der Europäischen Union gilt grundsätzlich die EU-Dienstleistungsfreiheit. Das bedeutet, dass Unternehmen aus einem EU-Land ihre Dienstleistungen auch in allen anderen Mitgliedsstaaten anbieten dürfen. Viele Glücksspielunternehmen aus Malta oder Zypern argumentierten deshalb, dass sie mit ihren Konzessionen aus den zwei Mittelmeer-Staaten auch um deutsche Kunden werben dürften. Das ist so allerdings nicht korrekt.
In Bezug auf Glücksspiel haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der deutsche Bundesgerichtshof und das deutsche Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die nationalen Gesetze Vorrang haben. Strenge Glücksspielgesetze werden nämlich überwiegend zum Schutz von Verbrauchern geschaffen und dieser hat in der EU Vorrang vor der unternehmerischen Freiheit.
Folglich ist es in Deutschland ausschließlich mit deutscher Glücksspiellizenz erlaubt, Online-Glücksspiel anzubieten. Das bedeutet allerdings nicht, dass ausländische Unternehmen gar nicht im deutschen Markt aktiv sein dürfen. Stattdessen haben auch Unternehmen aus dem Ausland die Möglichkeit, sich um eine deutsche Glücksspiellizenz zu bewerben.
Viele lizenzierte Glücksspielanbieter waren früher illegal in Deutschland aktiv
Tatsächlich haben sogar nur die wenigsten in Deutschland zugelassenen Glücksspielunternehmen auch ihren Hauptsitz in Deutschland. Die meisten Unternehmen, die hierzulande legale Glücksspiel-Websites betreiben dürfen, kommen hingegen aus Malta. Einige dieser maltesischen Firmen waren sogar schon hierzulande aktiv, bevor sie im Besitz einer bundesweit gültigen Glücksspiellizenz waren.
Grundsätzlich besteht nämlich auch für Firmen, die zuvor illegales Glücksspiel in Deutschland angeboten haben, die Option, eine deutsche Glücksspiellizenz zu erhalten. Die illegalen Aktivitäten aus der Vergangenheit werden dadurch allerdings nicht rückwirkend legalisiert. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass die deutschen Behörden deshalb im Nachhinein noch aktiv werden und Strafen verhängen. Doch entsprechende Unternehmen können von betroffenen Spielern auf die Erstattung ihrer Spielverluste verklagt werden.
Illegales Online-Glücksspiel: Rückerstattung von Spielverlusten ist möglich
Bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland nämlich nur in Schleswig-Holstein erlaubt. Wer außerhalb des nördlichsten Bundeslands an einem virtuellen Automaten oder auf einer Poker-Website um Echtgeldeinsätze zockte, nahm dementsprechend an illegalem Glücksspiel teil.
Weil ihr Angebot illegal war, hätten die Betreibergesellschaften von entsprechenden Websites eigentlich kein Geld von deutschen Spielern annehmen dürfen. Auch die Verträge zwischen den illegalen Anbietern und ihren deutschen Kunden waren faktisch nie gültig. Deshalb haben betroffene Glücksspieler die Möglichkeit, ihre Spielverluste aus illegalem Glücksspiel bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückzufordern. Entsprechende Rückforderungsansprüche haben zahlreiche deutsche Zivilgerichte bereits bestätigt.
Demnach können grundsätzlich Verluste, die erst nach dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages erfolgten, zurückgefordert werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der verantwortliche Glücksspielanbieter zum Verlustzeitpunkt nicht im Besitz einer Glücksspiellizenz war.
Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Sportwetten-Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.
Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.