29.
Jun 2022

Durchsuchungen bei Hyundai und Kia wegen Abgasbetrug

Wer meint, der Abgasskandal ist mittlerweile längst Geschichte, hat sich getäuscht. Aktuell kommt einmal mehr Bewegung in die Sache, denn die EU-Behörde Eurojust koordinierte gestern die Durchsuchung von insgesamt acht Objekten von Kia und Hyundai in Deutschland und Luxemburg. Den südkoreanischen Autobauern wird vorgeworfen, mehr als 210.000 Fahrzeuge in Europa manipuliert zu haben.

Die Hintergründe der Durchsuchungen bei Kia und Hyundai

Die betroffenen Fahrzeuge sollen so konzipiert worden sein, dass sie amtliche Abgastests erkennen und in diesen Situationen besonders umweltfreundlich wirken. Dadurch wurden die Diesel-Autos zugelassen, obwohl sie im Normalbetrieb unerlaubt viele Stickoxide ausstoßen und daher eigentlich nicht für den Straßenbetrieb in der Europäischen Union geeignet sind.

Insgesamt waren 180 Ermittler an den aktuellen Durchsuchungen beteiligt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt gab im Anschluss an die Razzien bekannt, dass vermutlich mehrere Diesel-Fahrzeuge mit 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7- und 2.0-Liter-Motoren der Umweltnormen Euro 5 und Euro 6 vom Kia- und Hyundai-Abgasskandal betroffen sind. Die Frankfurter Ermittler gehen davon aus, dass betroffene Fahrzeughalter getäuscht wurden und ihnen deshalb ein Schaden entstanden ist.

Die negativen Folgen des Abgasskandals

“Der bisherige Verlauf des Dieselskandals hat bereits gezeigt, dass nachweislich manipulierte Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger Geld einbringen als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden. Darüber hinaus können verpflichtende Software-Updates, die im Zuge eines amtlichen Rückrufs auf die betroffenen Autos aufgespielt werden, mittelfristig zu Folgeschäden führen.

Entsprechende Updates normalisieren nämlich den Abgasausstoß der manipulierten Fahrzeuge, obwohl deren Hardware gar nicht auf eine Filterung von großen Schadstoffmengen ausgelegt wurde”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei bereits mehr als 42.500 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Er ergänzt:

Anwalt erklärt: Das müssen Kia- und Hyundai-Besitzer nun beachten

“Auch im Fall von Kia und Hyundai ist davon auszugehen, dass es zeitnah zu amtlichen Rückrufen der betroffenen PKW-Modelle kommen wird. Den Besitzern von Kia- und Hyundai-Fahrzeugen empfehlen wir von Goldenstein Rechtsanwälte, die Lage gut im Blick zu behalten. Wer ein Rückrufschreiben für sein Fahrzeug erhält, sollte das eigene Auto zudem nicht vorschnell in die Werkstatt bringen, sondern sich erst einmal rechtlichen Rat einholen.

Software-Updates überschreiben nämlich die installierte Abschalteinrichtung. Es kann jedoch hilfreich sein, die Wirkungsweise dieser Manipulationssoftware genau nachvollziehen zu können, um etwaige Rechtsansprüche im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich durchzusetzen. Mit einer kurzfristigen Stilllegung ihres Fahrzeugs müssen betroffene PKW-Besitzer zudem nicht rechnen, wenn sie die Software-Aktualisierung erst einmal hinauszögern.

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Fahrzeughalter kostenfrei über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache und stehen Kia- und Hyundai-Haltern auch jetzt schon bei Rückfragen zum Thema zur Verfügung. Bislang unterstützen wir bereits mehr als 42.500 Mandanten bei der Durchsetzung von bestehenden Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal und nehmen hierzulande eine führende Rolle in der zivilrechtlichen Aufarbeitung dieses Wirtschaftsskandals ein.”

Abgasskandal: Die bestehenden Rechtsansprüche

Die Halter von illegal manipulierten Autos haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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