10.
Jun 2024

DWS steht auch in Deutschland unmittelbar vor Greenwashing-Strafzahlung

Deutschlands größter Vermögensverwalter DWS sah sich auf seiner Hauptversammlung in der vergangenen Woche jeder Menge Kritik ausgesetzt. Insbesondere die Greenwashing-Vorwürfe gegen die Fondstochter der Deutschen Bank waren Thema auf der virtuellen Versammlung. So forderten Anlegerschützer mehr Transparenz in der Nachhaltigkeitsstrategie der DWS. In Deutschland steht der Vermögensverwalter wegen der Greenwashing-Vorwürfe unmittelbar vor der Zahlung einer hohen Geldstrafe.

DWS zahlte bereits hohe Strafe in den USA

In den USA musste die DWS bereits im Herbst 2023 eine Millionenstrafe zahlen, weil das Unternehmen Fondsprodukte als nachhaltig bezeichnet hat, obwohl diese tatsächlichen Nachhaltigkeitskriterien in Wahrheit gar nicht standhalten konnten. Auf diese Weise hat die DWS sogenannte Impact-Investoren, die mit ihren Anlagen auch einen positiven Einfluss auf den Klimawandel haben wollen, in die Irre geführt.

Beispielsweise wurde damit geworben, dass mit bestimmten Fondsprodukten zu 0 Prozent in Kohle investiert würde, obwohl die in den Fonds gehaltenen Unternehmen bis zu 14,99 Prozent ihres Geldes mit Kohle verdienen durfte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die DWS deshalb bereits dazu gebracht, in einer Unterlassungserklärung zu bescheinigen, in Zukunft auf solche Aussagen zu verzichten. Doch um eine Geldstrafe wird die DWS auch in Deutschland nicht rumkommen.

 

Neben Geldstrafe: Finanzieller Schaden durch Anlegerklagen droht

Nachdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt bereits mehrere Male die Geschäftsgebäude der DWS wegen der Greenwashing-Vorwürfe durchsuchte, ist der Druck auf der Tochter der Deutschen Bank hoch. Deshalb soll diese sich laut Medienberichten vergleichsbereit präsentieren und in den kommenden Wochen wohl eine Strafzahlung in Höhe von ungefähr 20 Millionen Euro wegen der Greenwashing-Vorwürfe bezahlen. Das ist die höchste Strafe, die jemals in Deutschland wegen Greenwashing gezahlt wurde.

Die DWS erhofft sich, das Kapitel Greenwashing mit der Strafzahlung abzuschließen. Doch tatsächlich dürfte sich der Vermögensverwalter noch mehrere Jahre mit dem Thema konfrontiert sehen. Das liegt unter anderem daran, dass auch betroffene Anleger juristisch gegen die DWS vorgehen können.

Schließlich wurden diese durch die falschen Behauptungen zur Nachhaltigkeit der DWS-Fonds in die Irre geführt. So hätten betroffene Investoren ihre Gelder vermutlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in vermeintlich nachhaltige DWS-Fondsprodukte investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt bereits von den irreführenden Werbeaussagen gewusst hätten. Deshalb können betroffene Anleger ihre vollständigen Investments rückgängig machen und die gesamte Investitionssumme inklusive gezahlter Zinsen zurückfordern.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche ausführliche Landingpage zum Thema Greenwashing-Fonds erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können.

Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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