15.
Mrz 2023

E-Autos: Ansprüche wegen geringerer Reichweite im Winter bestehen

Während Fußgänger, Rad- und Bahnfahrer häufiger wegen kalter Temperaturen, eisigen Gehwegen und verschneiten Bahngleisen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden, sind moderne Autos hingegen auch im Winter vergleichsweise zuverlässig. Dies scheint sich im Zuge der Mobilitätswende allerdings zu verändern, denn viele Elektroautos schaffen bei niedrigen Temperaturen deutlich geringere Reichweiten. Betroffene PKW-Besitzer können deshalb Rechtsansprüche geltend machen.

Deutlich niedrigere E-Auto-Reichweiten im Winter

Noch vor wenigen Jahren waren die Akkus von Smartphones bei Minusgraden deutlich schneller leer als bei wärmeren Temperaturen. Mittlerweile haben die Smartphone-Hersteller dieses Problem allerdings weitgehend in den Griff bekommen. Für die Automobilindustrie gilt dies jedoch noch nicht, denn mehrere PKW-Modelle mit Elektromotoren schaffen im Winter nur einen Bruchteil der beworbenen Reichweiten.

Selbst Elektroautos von vermeintlichen Premiumherstellern wie Tesla geht der Saft bei niedrigen Temperaturen teilweise schon nach der Hälfte der angepriesenen Höchstreichweite aus. Aber auch die Fahrzeuge von anderen Herstellern wie zum Beispiel Volkswagen schaffen laut Test- und Erfahrungsberichten im Winter deutlich weniger Kilometer, bis sie erneut geladen werden müssen.

Rechtsansprüche wegen fehlerhafter Reichweiten-Angaben bestehen

Für betroffene Fahrzeughalter ist dies natürlich extrem ärgerlich. Wer es beispielsweise gewohnt ist, die Strecke von Berlin nach München ohne Pause durchzufahren, muss im Winter mit einem Elektrofahrzeug möglicherweise bis zu vier Lade-Stopps einlegen. Da diese im Normalfall auch viel länger dauern als die Betankung eines benzinbetriebenen Fahrzeugs, kann sich die geplante Ankunftszeit dadurch schnell um zwei Stunden nach hinten verschieben.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich gegen die fehlerhaften Reichweitenangaben und die damit verbundenen Folgen zur Wehr zu setzen. Dies ist möglich, wenn sich die tatsächliche Reichweite eines Elektroautos erheblich – also mindestens 10 bis 15 Prozent – von der vom Händler versprochenen Reichweite unterscheidet. In diesem Fall besteht beispielsweise die Möglichkeit, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Goldenstein Rechtsanwälte prüft bestehende Ansprüche kostenfrei

In Deutschland können Gewährleistungsansprüche innerhalb von zwei Jahren nach der Fahrzeugübergabe eines Neuwagens geltend gemacht werden. Bei Gebrauchtwagen, die von einem Händler erworben wurden, beträgt diese Frist ein Jahr. Zunächst muss der Fahrzeughändler bzw. -verkäufer die Möglichkeit erhalten, den vorhandenen Mangel zu beseitigen. Bislang ist allerdings noch kein Fall bekannt, in dem das Reichweitendefizit eines Elektroautos von dem zuständigen Händler gelöst werden konnte.

Sobald die eingeräumte Frist für die Mangelbeseitigungen verstrichen ist, besteht die Möglichkeit, den verantwortlichen Händler zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs zu bringen, um im Gegenzug den vollständigen Kaufpreis zurückzubekommen. Alternativ kann das eigene Fahrzeug aber auch behalten und lediglich ein Teil des eigentlichen Kaufpreises zurückgefordert werden. Auf diesem Weg ist es möglich, etwa ein Viertel des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückzuerhalten.

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt betroffene Verbraucher dabei, ihre bestehenden Ansprüche wegen falscher Reichweiten-Angaben durchzusetzen. Die Experten der Kanzlei beraten betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache und unterstützen diese auf Wunsch bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsansprüche.

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