05.
Okt 2023

Erste Urteile wegen Formfehler in Teslas Widerrufsbelehrung

Bis Mitte April 2023 fehlte in der Widerrufsbelehrung von Tesla die Angabe einer Telefonnummer. Dadurch lassen sich Tesla-Kaufverträge nicht nur 14 Tage, sondern bis zu ein Jahr und 14 Tage lang widerrufen. Betroffene Fahrzeughalter können im Rahmen dieses verlängerten Widerrufs den vollständigen Kaufpreis von Tesla zurückfordern. Mehrere deutsche Zivilgerichte haben entsprechende Ansprüche mittlerweile bestätigt.

Landgerichte verurteilen Tesla wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Dass der Widerruf von Tesla-Kaufverträgen aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Jahr länger möglich ist, haben unter anderem die Landgerichte in Berlin und Düsseldorf entschieden. In beiden Fällen verurteilten die zuständigen Richter Tesla zur Rückzahlung des vollständigen Kaufpreises. Da Tesla sich in den Prozessen nicht rechtzeitig verteidigt hat, handelt es sich um sogenannte Versäumnisurteile.

Faktisch hätte es wohl aber auch nur wenig geändert, wenn Tesla bei den Gerichtsterminen juristisch vertreten worden wäre, denn die Rechtslage in dieser Sache ist eindeutig: Aufgrund der fehlenden Telefonnummer in Teslas Widerrufsbelehrung wurde betroffenen Tesla-Kunden faktisch der mündliche Widerruf verwehrt. Das ist unzulässig, da Tesla-Kaufverträge durchaus auch via Telefon abgeschlossen werden können. Folglich müsste der Widerruf auf demselben Weg ebenfalls möglich sein.

Da die Telefonnummer in Teslas Widerrufsbelehrung gefehlt hat, können betroffene Tesla-Fahrer ihren Kaufvertrag bis zu ein Jahr und 14 Tage lang widerrufen und den vollständigen Kaufpreis zurückfordern. Ein Wertersatz, der die erstattbare Summe verringern würde, muss nicht geleistet werden. Dies wäre nur der Fall, wenn Tesla die betroffenen Käufer ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert hat. Eine sogenannte Nutzungsentschädigung, die die erstattbare Summe entsprechend der bisherigen Fahrzeug-Laufleistung reduzieren würde, muss bei einem Widerruf zudem generell nicht gezahlt werden.

Wer von dem verlängerten Tesla-Widerruf Gebrauch machen kann und wer nicht

Von dem Widerruf können Tesla-Fahrer profitieren, die ihr Fahrzeug rein für private Zwecke gekauft und ihren Kaufvertrag über den Einsatz von sogenannten Fernkommunikationsmitteln (also online oder via Telefon) abgeschlossen haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Fahrzeug-Übergabe vor weniger als einem Jahr und 14 Tagen stattfand.

Wer seinen Tesla hingegen in einem stationären Tesla-Center gekauft hat, kann nicht von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren. Dies gilt zudem für Tesla-Halter, die ihre Fahrzeuge nach dem 17. April 2023 gekauft haben, da Tesla spätestens ab diesem Tag eine Telefonnummer in der eigenen Widerrufsbelehrung integriert hat. Auch bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen gelten ggf. andere Widerrufsfristen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Tesla-Widerruf: Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an

Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Zudem klagen viele Tesla-Besitzer über Probleme mit ihren Fahrzeugen. Dazu zählen beispielsweise mangelnde Reichweiten, ein nicht korrekt funktionierender Autopilot sowie komische Fahrzeuggeräusche.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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