12.
Jun 2019

Erstes verbraucherfreundliches OLG-Urteil gegen VW im Dieselskandal

Das Oberlandesgericht Koblenz hat heute im Verfahren 5 U 1318/18 entschieden, dass Verbraucher einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gegen Volkswagen haben. Es ist das erste verbraucherfreundliche Urteil eines Oberlandesgerichtes im Abgasskandal gegen Volkswagen.

Im konkreten Fall hatte unser Mandant im Jahr 2014 einen gebrauchten VW Sharan mit dem Motor EA 189 erworben und das Softwareupdate zur Vermeidung eines Fahrverbotes durchführen lassen. Die Klage wurde in der ersten Instanz vom Landgericht Bad Kreuznach abgewiesen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat Volkswagen nunmehr verurteilt 25.616,10 Euro zzgl. Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen. Dazu bejaht das Oberlandesgericht Koblenz eine sittenwidrige Täuschungshandlung durch VW und geht zudem davon aus, dass die Täuschungshandlung dem Volkswagen-Konzern auch zuzurechnen ist, da leitende Angestellte und der Vorstand Kenntnis gehabt haben müssen.

Wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht Koblenz unserer Rechtsauffassung in allen wesentlichen Punkten gefolgt ist und unserem Mandanten nach einem langen Weg endlich Recht gegeben hat.

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