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EU drängt VW zu Entschädigungen für Diesel-Besitzer
In Deutschland hat die Kanzlei Goldenstein im Mai 2020 für Rechtssicherheit im VW-Abgasskandal gesorgt: Damals entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei, dass die Halter von manipulierten VW-Autos Anspruch auf Schadensersatz haben. Weil VW seine geschädigten Kunden in anderen europäischen Ländern allerdings noch nicht entschädigt, hat die EU-Kommission nun Druck auf den Autobauer ausgeübt.
EU-Justizkommissar fordert Entschädigungsbereitschaft von VW
So war der für den Verbraucherschutz zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders Volkswagen vor, im Abgasskandal auf Zeit zu spielen. Wörtlich sagte Reynders: “Alle Verbraucher müssen entschädigt werden”. Bislang sehe Reynders dafür jedoch eine mangelnde Bereitschaft seitens VW.
Zudem kritisierte der belgische Politiker, dass der Wolfsburger Autobauers einem Dialog zu dem Thema aus dem Weg gehe und veröffentlichte als Beweis ein Schreiben an den Autokonzern, auf das die EU-Kommission keine positive Antwort erhalten habe. VW müsse nun auf seine geschädigten Kunden in allen EU-Ländern zugehen, um den Abgasskandal abzuschließen, erklärten auch die Verbraucherschutzbehörden der 27 Mitgliedsländer in einer gemeinsamen Erklärung.
Mehrere Millionen europäische Verbraucher sind vom VW-Abgasskandal betroffen
2015 wurde öffentlich, dass VW den Schadstoffausstoß zahlreicher Diesel-Autos illegal manipuliert hatte. Europaweit wurden deshalb 8,5 Millionen Diesel-Autos mit dem EA189-Motor zurückgerufen. Hunderttausende weitere VW-Autos mit anderen Diesel-Motoren stehen zudem ebenfalls unter Manipulationsverdacht.
Wegen des Abgasskandals ist die Nachfrage nach Diesel-Autos insgesamt stark eingebrochen. Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben deshalb massiv an Wert verloren. Das liegt nicht zuletzt daran, dass mögliche Folgeschäden durch Software-Updates, die die Abgasreinigung der manipulierten Autos normalisieren sollten, nicht abzusehen sind.
Schadensersatzansprüche von EU-Bürgern können in Deutschland durchgesetzt werden
Betroffene PKW-Besitzer haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Deutschlandweit hat die Kanzlei Goldenstein diesbezüglich mit einem BGH-Grundsatzurteil für Rechtssicherheit gesorgt. Doch auch Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können von dieser Entscheidung profitieren.
Im Fall von Betrug bzw. sittenwidriger Schädigung – der juristische Tatbestand im Abgasskandal – ist es nämlich möglich, die eigenen Rechte auch am Gerichtsstand der beklagten Partei durchzusetzen. Das bedeutet, dass geschädigte EU-Bürger ihre Rechtsansprüche gegenüber Volkswagen im niedersächsischen Braunschweig, unweit von der VW-Konzernzentrale entfernt, geltend machen können.
Die Kanzlei Goldenstein vertritt beispielsweise bereits Tausende Österreicher, die ihre Rechte in Deutschland durchsetzen, weil es in Österreich bislang noch keine einheitliche Rechtsprechung im Abgasskandal gibt. In Deutschland gibt es jedoch schon mehrere Urteile, die auch die Schadensersatzansprüche von Österreichern bestätigen. Betroffene Fahrzeughalter können sich kostenfrei von der Kanzlei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.