28.
Okt 2022

EU-Kommission will Stickoxid-Grenzwerte in der Luft halbieren – Fahrverbote drohen

Bereits vor Monaten hat die EU-Kommission angekündigt, ihre Pläne für eine Novellierung der sogenannten Luftqualitätsrichtlinie zu veröffentlichen. Nun hat die Kommission ihre Vorschläge vorgestellt. Demnach soll der bislang vorgeschriebene Stickoxid-Grenzwert in der Luft halbiert werden. Um dies zu erreichen, müssen in Deutschland wohl neue Fahrverbotszonen eingerichtet werden, vermuten Experten.

Neue Richtlinie soll erst in den kommenden Jahren in Kraft treten

Im Vorfeld gingen einige Beobachter sogar von noch ambitionierteren Plänen der EU-Kommission aus. Doch auch die nun vorgeschlagenen Grenzwerte werden bislang wohl in keiner deutschen Stadt erreicht. Bis dies zur Pflicht wird, wird aber auch noch einige Zeit vergehen. Zunächst müssen die neuen Vorschriften nämlich noch von den Mitgliedern des EU-Rats und des EU-Parlaments diskutiert werden. Daher könnte es noch zu einer Ent- oder aber auch zu einer Verschärfung der vorgeschlagenen Grenzwerte kommen.

Inkrafttreten soll die neue Regelung im Jahr 2030. Ab dann sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission im Jahresmittel nur noch 20 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter in der Luft erlaubt sein. Die bislang geltenden Grenzwerte liegen bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. In Deutschland hat die sogenannte Klimaregierung schon vor Wochen angekündigt, die Pläne der EU-Kommission unterstützen zu wollen.

Neue Fahrverbote in München beschlossen – Rest Deutschlands könnte nachziehen

Die aktuell vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte wurden 2021 zum ersten Mal in fast allen deutschen Städten eingehalten. Einzig in Ludwigsburg und in München wurden in einigen Stadtteilen noch erhöhte Messwerte festgestellt. In der bayerischen Landeshauptstadt wurde daher in dieser Woche eine mehrstufige Erweiterung der Diesel-Fahrverbotszonen beschlossen.

Solche Maßnahmen könnten spätestens 2030 auch noch einmal im Rest Deutschlands erfolgen. Es ist nämlich extrem unwahrscheinlich, dass der Stickoxid-Gehalt in der Luft bis dahin in der gesamten Bundesrepublik unterhalb des neu vorgeschlagenen Grenzwertes in Höhe von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt. Insbesondere die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen müssen daher in Zukunft mit enormen Einschränkungen im Straßenverkehr rechnen.

Diesel-Fahrzeuge werden in Deutschland immer unbeliebter

Automobil-Experten vermuten daher, dass es für Diesel-Fahrzeuge aufgrund der unsicheren Zukunftsaussichten in naher Zukunft wohl kaum noch einen Markt in Deutschland gibt. Bereits seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahr 2015 hat sich der Anteil von Selbstzündern an den Neuzulassungen in Deutschland mehr als halbiert. Während Benziner noch immer die am meisten nachgefragten Fahrzeuge in Deutschland sind, wurden zuletzt vor allem Elektroautos und Fahrzeuge mit einem hybriden Antrieb immer beliebter.

Fahrverbote und andere Einschränkungen könnten diese Entwicklung nun einmal mehr begünstigen. Unter anderem diskutieren Städte wie Berlin nämlich sogar, Diesel-Fahrzeuge komplett aus der Innenstadt zu verbannen. Unter solchen Verboten wird mittelfristig vermutlich auch die Wertstabilität der eigentlich als besonders langlebig und zuverlässig geltenden Diesel-Fahrzeuge massiv leiden.

Dieselskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Vor allem die Halter von Fahrzeugen, die nachweislich vom Dieselskandal betroffen sind, sollten sich nun schnellstmöglich rechtlich beraten lassen. Diese Autos haben wegen des Betrugsskandals nämlich generell schon an Wert verloren. In diesem Fall besteht allerdings Anspruch auf Schadensersatz. So ist es bereits jetzt möglich, mit Hilfe einer Diesel-Klage eine Entschädigung durchzusetzen, die über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwerts des jeweiligen Fahrzeugs liegt.

Diesel-Klagen sollten allerdings eingereicht werden, bevor bestehende Ansprüche verjährt sind. Dies ist im Normalfall innerhalb von drei Jahren zum Jahresende ab der Kenntnisnahme der jeweiligen Person der Fall.

Wer also 2019 in Form eines Rückrufschreibens über die illegalen Manipulationen des eigenen Fahrzeugs informiert wurde, hat wahrscheinlich nur noch bis zum Ende dieses Jahres Zeit, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Einzig Neuwagenkäufer profitieren von der Möglichkeit, sogenannte Restschadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies ist bis zu zehn Jahre ab dem Tag des Fahrzeugkaufs möglich.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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