03.
Nov 2022

EU verbietet Neuzulassung von Verbrennern: Das sind die Folgen

Ab 2035 dürfen in der Europäischen Union keine Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren neuzugelassen werden. Auf ein solches Gesetz hat sich die EU aktuell geeinigt. Mit diesem Vorstoß möchte die europäische Staatengemeinschaft den Umstieg auf Elektromobilität beschleunigen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Für die Besitzer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist dieser Gesetzesbeschluss allerdings keine gute Nachricht.

Politik will Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aussterben lassen

Fakt ist, dass Autos mit alternativen Antrieben in Deutschland bereits jetzt häufiger neuzugelassen werden als Diesel-Fahrzeuge. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren wohl noch weiter verstärken, bis diese Fahrzeugkategorie spätestens 2035 ganz aus der entsprechenden Zulassungsstatistik verschwindet.

Diesel und Benziner werden allerdings auch nach 2035 noch auf deutschen Straßen zu sehen sein. Gebrauchtwagen sind von dem Verbrennerverbot der EU nämlich nicht betroffen. Dennoch prognostizieren Automobilexperten auch für gebrauchte Fahrzeuge dieser Art eine sinkende Nachfrage. Das hat unter anderem damit zu tun, dass mehrere Städte bereits starke Einschränkungen für Verbrenner planen. In Berlin ist sogar eine komplette Fahrverbotszone für Diesel und Benziner innerhalb des S-Bahn-Ringes im Gespräch.

Da die EU zuletzt auch eine Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie auf den Weg gebracht hat und künftig die Stickoxid-Grenzwerte in der Luft deutlich reduzieren möchte, kommt wohl fast keine deutsche Stadt zeitnah um neue Fahrverbotszonen für Diesel- und Benziner herum. Es scheint einen politischen Willen zu geben, diese Antriebstechnologien langsam aussterben zu lassen. Das wird mindestens mittelfristig vermutlich auch zu stark sinkenden Preisen von gebrauchten Dieseln und Benzinern führen.

Diesel-Fahrzeuge: Schadensersatz für manipulierte Modelle

Für die Diesel-Technologie stellt die aktuelle Entwicklung nicht die erste Existenzkrise der jüngeren Vergangenheit dar. Bereits nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahr 2015 ist die Nachfrage nach Diesel-Autos enorm eingebrochen und vor allem nachweislich manipulierte Diesel-Fahrzeuge haben durch den Skandal enorm an Wert verloren. Dies könnte in naher Zukunft für sämtliche Autos, die mit Diesel oder Benzin angetrieben werden, gelten.

Während Verbraucher keine Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche wegen politischer Einschränkungen durchzusetzen, sieht dies im Zusammenhang mit dem Abgasskandal anders aus. Noch immer haben allein in Deutschland Hunderttausende Fahrzeughalter die Möglichkeit, sich juristisch gegen den Betrug zu wehren und eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen, die im Normalfall über dem Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt.

Die betroffenen PKW-Besitzer konnten zum Kaufzeitpunkt schließlich nicht ahnen, dass ihr Auto illegal manipuliert wurde. Hätten sie von dem Skandal gewusst, hätten sie ihr Auto wohl mit Sicherheit nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben. Ihnen ist also ein finanzieller Schaden entstanden, der von dem jeweiligen Fahrzeughersteller kompensiert werden muss.

Risikofreie Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherer übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: