22.
Feb 2023

Jetzt ist es offiziell: EU verbietet Verbrenner ab 2035

Nun ist es offiziell: Laut einem Beschluss des EU-Parlaments aus der vergangenen Woche dürfen in der Europäischen Union ab 2035 keine Neuwagen mehr verkauft werden, die Treibhausgase ausstoßen. Diese Entscheidung kommt einem Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren gleich.

Keine Verbrenner mehr ab 2035?

Die Entscheidung, ab 2035 nur noch emissionsfreie Neufahrzeuge zu genehmigen, kommt keineswegs überraschend. Bereits seit Monaten war bekannt, dass die Europäische Union diese Maßnahme als Teil des sogenannten Fit for 55-Plans beschließen wird. Bis 2030 plant die EU nämlich, ihre Treibhausgas-Emissionen um 55 Prozent zu senken, um im nächsten Schritt bis 2050 komplett klimaneutral zu sein.

Die Automobilindustrie erhält durch die frühzeitige Entscheidung nun das Signal von der EU, den Wandel zur Elektromobilität in den kommenden Jahren in jedem Fall zu vollziehen. Automobilexperten erwarten daher, dass die aktuellen Pläne der EU den Verbrennungsmotor in Neufahrzeugen in Europa quasi komplett aussterben lassen. Gebrauchtwagen mit Benzin- oder Diesel-Motoren dürfen allerdings auch nach 2035 weiterhin genutzt werden.

Werden gebrauchte Benziner und Diesel an Wert gewinnen oder verlieren?

Zwar führt eine Verknappung des Angebots im Normalfall zu einer Preissteigerung. Dass die Besitzer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ihre Autos in Zukunft noch zu guten Marktkonditionen verkaufen können, scheint jedoch fraglich. Dies liegt unter anderem an zusätzlichen Umweltregulierung, die Benziner und Diesel betreffen – zum Beispiel Fahrverboten in Innenstädten. Entsprechende Maßnahmen könnten die Nachfrage nach Dieseln und Benzinern und damit auch deren Wiederverkaufswert in Zukunft stark einbrechen lassen.

Vor allem Diesel-Autos sind aber auch heute schon von enormen Wertverlusten betroffen. So bringen Fahrzeuge, die in den Abgasskandal involviert sind, beispielsweise trotz des aktuellen Gebrauchtwagen-Booms oftmals weniger Geld ein als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden. Während betroffene Fahrzeughalter keine Möglichkeit haben, sich gegen Wertverluste aufgrund von strengeren Umweltregularien zu wehren, besteht diese Möglichkeit im Zusammenhang mit dem Abgasskandal durchaus.

Abgasskandal: Die bestehenden Rechtsansprüche

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Option, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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