25.
Jul 2022

EU verbietet Verbrenner teilweise ab 2035

Lang wurde darüber diskutiert, ob und ab wann Verbrenner in der Europäischen Union verboten werden. Nun haben sich die EU-Umweltminister geeinigt: Ab 2035 sollen keine Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren mehr in Europa zugelassen werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Neuwagen, die mit synthetischen Kraftstoffen angetrieben werden, können auch nach 2035 eine EU-Typengenehmigung erhalten.

Verbrenner-Verbot: E-Fuels als Komprisslösung

Synthetische Kraftstoffe – häufig auch als E-Fuels bezeichnet – werden mithilfe von Strom aus Wasser und CO2 produziert. Dies ist zwar energieaufwändig, aber auch klimaneutral, sofern der Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen und das verwendete CO2 direkt aus der Luft absorbiert wird.

Experten kritisieren dennoch, dass der Betrieb von Autos mit E-Fuels langfristig im Normalfall klimaschädlicher ist als der Betrieb von Elektroautos. Auch die EU hatte ursprünglich nicht geplant, Autos, die mit E-Fuels angetrieben werden, nach 2035 noch zuzulassen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wurde jedoch kurzfristig noch einmal angepasst.

EU-Gesetz gilt als so gut wie beschlossen

Auch der deutsche Verband der Automobilindustrie (VDA) hat sich bis zuletzt stark dafür eingesetzt, dass E-Fuel-Antriebe auch zukünftig noch erlaubt sind. Das liegt unter anderem daran, dass Autohersteller wie Porsche bereits Hunderte Millionen Euro in die Entwicklung von E-Fuels investiert haben. Der Einsatz der Autolobby scheint sich ausgezahlt zu haben.

Final beschlossen ist das neue Gesetz zwar noch nicht. Doch nach der Einigung der EU-Umweltminister müssen nur noch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten die letzten Kleinigkeiten klären. Insofern ist davon auszugehen, dass das Verbrenner-Verbot in der EU als beschlossen gilt.

Gebrauchte Verbrenner sind auch nach 2035 noch erlaubt

Komplett verschwinden werden Benziner und Diesel aber auch nach 2035 nicht. Gebrauchte Fahrzeuge dürfen dann nämlich auch dann noch verkauft werden. Aufgrund der immer strenger werdenden Umwelt-Regularien wird der Markt für Verbrenner in Zukunft vermutlich jedoch nicht besonders groß sein. Städte wie Berlin haben beispielsweise schon öffentlich über Verbotszonen für Diesel und Benziner im gesamten Stadtzentrum nachgedacht. Solche Eingriffe werden den Wiederverkaufswert von Verbrennern in Zukunft vermutlich nicht unbedingt steigern.

Teilweise sind vor allem Diesel-Autos aber auch heute schon von enormen Wertverlusten betroffen. So bringen Fahrzeuge, die in den Abgasskandal involviert sind beispielsweise trotz des aktuellen Gebrauchtwagen-Booms weniger Geld ein als Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden. Doch betroffene PKW-Halter haben in diesem Fall eine Möglichkeit, sich juristisch gegen entsprechende Wertverluste zu wehren.

Abgasskandal: Die bestehenden Rechtsansprüche

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Option, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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