16.
Jul 2020

EuGH-Entscheidung im Dieselskandal: Millionen Fahrzeuge könnten zurückgerufen werden

Im April dieses Jahres einem Monat äußerte sich die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in ihrem Schlussantrag zum Thema Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen. Gemäß des Gutachtens der Rechtsexperten sind sämtliche Einrichtungen als illegal zu klassifizieren, wenn diese auf der Straße für einen höheren Schadstoffausstoß sorgen, als es auf dem Prüfstand der Fall ist. Eine Urteilsverkündung könnte schon bald folgen.

 

Sollten die EuGH-Richter mit der Auffassung der Generalanwaltschaft übereinstimmen – das ist in der Regel der Fall – werden sämtliche deutschen Autobauer wie VW, Mercedes-Benz, BMW oder Volvo von einem neuen Abgasskandal erschüttert und Millionen Fahrzeuge müssen zurückgerufen werden. Anders als beim ersten Dieselskandal hätten betroffene Verbraucher dabei von Beginn an gute Chancen, um eine Entschädigung für diesen Betrug zu erhalten, da die Kanzlei Goldenstein am 25. Mai 2020 bereits ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt hat. Dieses definiert klar, wie betroffene Verbraucher im Falle einer nachweislichen Manipulation zu entschädigen sind. Auf dieses Urteil können Kläger vor sämtlichen deutschen Gerichten in der Sache berufen. 

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In seinem Urteil hat der BGH abschließend klargestellt, dass betroffene VW-Käufer ihre manipulierten Dieselfahrzeuge zum Kaufpreis zurückgeben können, abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Zudem erhalten die Betroffenen Verzugszinsen, die zusätzlich auf die Entschädigungssumme angerechnet werden. Im verhandelten Fall erhielt der Kläger daher insgesamt 28.257,74 Euro von Volkswagen, obwohl er das Fahrzeug sechs Jahre zuvor für nur rund 3.000 Euro mehr gekauft und seitdem etwa 50.000 Kilometer gefahren ist.

Diese Folgen hätte ein EuGH-Urteil

Sollten die Richter des EuGH in der Verhandlung die Abschalteinrichtungen als illegal beurteilen, könnten die zig Millionen betroffenen Verbraucher Klage gegen die Konzerne am jeweiligen Gerichtsstand des Konzerns oder dem des Verkäufers einreichen. Diese Rechtsvorgabe des EuGH ist in allen Mitgliedsstaaten der EU bindend. In Deutschland würden sich die Betroffenen auf das BGH-Urteil der Kanzlei Goldenstein berufen können und so schnell ihre Ansprüche geltend machen. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, kommentiert:  

“Mit dem von der Kanzlei Goldenstein erwirkten Grundsatzurteil des BGH haben wir für sämtliche Gerichte in Deutschland klar definiert, wie von Manipulationen betroffene Diesel-Halter zu entschädigen sind. Bisher gilt dies jedoch nur für Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, dessen Abschalteinrichtung im Zuge des Verfahrens endgültig für illegal erklärt wurde. Wenn die Richter des EuGH allerdings alle Einrichtungen dieser Art als unrechtmäßig klassifizieren, ist das Urteil auf alle betroffenen Hersteller anwendbar. Entsprechende Verfahren dürften aufgrund dieser höchstrichterlichen Weisungen in Deutschland daher nur noch eine Formsache sein. Ob jedoch ein Anspruch besteht, sollte im Vorfeld sicher geprüft werden. Gerne beraten wir Diesel-Halter kostenfrei bezüglich ihrer Möglichkeiten.” 

Deshalb blieben die Abschalteinrichtungen lange Zeit unerkannt    

Die von den Konzernen verbauten Abschalteinrichtungen blieben bei den offiziellen Tests lange Zeit unerkannt. Auf dem Prüfstand zeigten die Messgeräte in keinem Fall eine Überschreitung der EU-weit geltenden Stickoxid-Grenzwerte an. Mit welchen illegalen Tricks die Autobauer die Prüfer täuschten, weiß Rechtsanwalt Claus Goldenstein:

Bei den Abgas-Manipulationen sind die Autobauer besonders kreativ – allen voran VW. Der Wolfsburger Autokonzern konzipierte seine 2015 entdeckte Abschalteinrichtung so, dass diese analysierte, ob sich das Lenkrad bei der Fahrt bewegt. War dies der Fall, wie es beim Normalbetrieb auf der Straße logischerweise nötig ist, deaktivierte die Software die Abgas-Reinigung des Motors und erhöhte den Ausstoß. Auf dem Prüfstand werden die Fahrzeuge hingegen auf eine Plattform gesetzt, wo sie sich auf der Stelle fortbewegen können, ohne, dass die Lenkung genutzt wird. Die Abschalteinrichtung blieb daher bei den offiziellen Tests deaktiviert und die Grenzwerte wurden nie überschritten. 

Eine alternative, weitverbreitete Form der Abschalteinrichtung ist das sogenannte Thermofenster. Dieses installierte nicht nur VW im Zuge seines angeblich sauberen Software-Updates, sondern nachweislich auch Mercedes-Benz, BMW und viele mehr. Bei dieser Form der Einrichtung orientiert sich die Software an der Außentemperatur. Liegt diese unter Werten von etwa 15 bzw. über 33 Grad Celsius, wird die Abschalteinrichtung aktiviert und der Stickoxid-Ausstoß überschreitet die geltenden Grenzwerte  um ein Vielfaches. In den meisten europäischen Ländern werden jedoch nur in den wenigsten Monaten Durchschnittstemperaturen innerhalb dieses Temperatur-Fensters erreicht. Da bei den offiziellen Prüfungen in der Regel 25 Grad Celsius vorgeschrieben sind, blieb der reale Schadstoff-Wert lange Zeit unentdeckt.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: