17.
Aug 2020

EuGH-Urteil: Erreicht der Dieselskandal dieses Jahr sämtliche Hersteller?

Der Dieselskandal wird oftmals nur mit Volkswagen in Verbindung gebracht. Doch tatsächlich hat nahezu jeder Hersteller von Dieselfahrzeugen die eigenen PKW manipuliert. So ging aus einer RBB-Auswertung aus dem vergangenen Jahr hervor, dass zwei Drittel aller vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) getesteten Dieselfahrzeuge die zulässigen Stickoxid-Werte nicht erfüllenDemnach sind auch Modelle von Herstellern wie beispielsweise Mercedes-Benz, BMW, Nissan, Peugeot, Kia und Ford deutlich schmutziger, als es eigentlich erlaubt ist. Noch in diesem Jahr könnte der Dieselskandal diese und weitere Hersteller juristisch einholen. 

VW-Halter haben bereits Rechtssicherheit

Rechtssicherheit genießen bislang nämlich nur Besitzer von manipulierten PKW aus dem VW-Konzern. Im Mai 2020 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass die Manipulationen der Diesel-PKW mit dem EA 189-Motor illegal waren und betroffene Fahrzeughalter die Rückgabe der jeweiligen PKW gegen eine Entschädigung durchsetzen können. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich nun jedoch mit der Frage, ob jede Form der Fahrzeugmanipulation illegal ist, wenn sich der Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb dadurch von dem Ausstoß während amtlicher Tests unterscheidet. Dadurch würde der Dieselskandal komplett neue Ausmaße annehmen. Allein in Deutschland sind mehrere Millionen manipulierte Diesel-Fahrzeuge zugelassen. Der gesamten Automobilindustrie drohen Rückrufs- und -Klagewellen sowie Strafen in Milliardenhöhe.  

 

EuGH-Generalanwältin sprach sich bereits verbraucherfreundlich aus 

Aktuell spricht vieles dafür, dass die Richter am EuGH verbraucherfreundlich urteilen werden. Bereits im April diesen Jahres bewertete die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston jede PKW-Manipulation als illegal, wenn diese im Straßenbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führt als auf dem Prüfstand.  Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die Richter am Europäischen Gerichtshof in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle an dem Schlussantrag der Generalanwaltschaft orientieren. 

 

“Wir raten betroffene Verbraucher dazu, sich unbedingt bereits jetzt bezüglich ihrer Rechte beraten zu lassen. Wer seine Rechte erst in Folge des Urteils durchsetzt, muss mit langen Wartezeiten rechnen, denn die Gerichte werden sehr wahrscheinlich von der Masse an Klagen überlastet sein”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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